Der Bundesrat kann gestützt auf Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung (BV) befristete Verordnungen erlassen, wenn «die Wahrung der Interessen des Landes» oder «drohende schwere Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit» es erfordern.

In den vergangenen zwei Jahren machte der Bundesrat von der zweiten Notrechtsklausel rege Gebrauch und erliess zahlreiche Corona-Notverordnungen. Etwa die Covid-19-Verordn...