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Laut dem kürzlich erschienenen Jahresbericht gingen beim Bundesgericht letztes Jahr 7392 Beschwerden ein. Das sind 492 Beschwerden weniger als im Vorjahr und so wenig wie seit 13 Jahren nicht mehr. Die Zahl der Erledigungen ging ebenfalls zurück, und zwar auf 7138 Fälle. Das sind 5 Prozent weniger als im Vorjahr und weniger als in den letzten zehn Jahren.
Die Erfolgsquote der Beschwerden sank auf 12,5 Prozent. Letztes Jahr lag sie bei 13,1 Prozent, vor fünf Jahren bei 14,5 Prozent. Das ist die Zahl der ganzen oder teilweisen Gutheissungen. Die tiefsten Erfolgschancen haben Beschwerdeführer wie schon seit Jahren im Zivil- und Betreibungsrecht mit 9,2 Prozent. Von den öffentlich-rechtlichen Beschwerden wurden 13,2 Prozent gutgeheissen, von den strafrechtlichen 14,2 Prozent.
Die Ausgaben in Lausanne und Luzern lagen bei 101,1 Millionen Franken (Vorjahr: 99,3 Millionen Franken). Der Sachaufwand für Informatik lag bei 2,14 Millionen Franken. Zum Vergleich: Die unentgeltliche Rechtspflege kostete nur gerade 805544 Franken. Auch beim Bundesstrafgericht ging die Anzahl der eingegangenen Fälle zurück: von 833 im Vorjahr auf 635. Das Bundesverwaltungsgericht verzeichnete hingegen mit 6106 Eingängen rund 400 Fälle mehr als im Vorjahr.
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