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Plädoyer 01/2022
31.01.2022
Letzte Aktualisierung:
12.10.2022
12.10.2022
«Für die Haaranalyse, die meist bei Verdacht auf Missbrauch von Alkohol, Drogen oder Medikamenten gemacht wird, benötigen Sie mindestens fünf Zentimeter lange, nicht gebleichte, nicht gefärbte und nicht getönte Kopfhaare. Falls Sie keine Haare mehr auf dem Kopf haben oder zu kurze Haare, dürfen Sie die Körperhaare (Arm-, Bein- oder Brusthaare) nicht rasieren.»
Information zur verkehrsmedizinischen Begutachtung auf der Webseite des Strassenverkehrsamts des Kantons Zürich
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