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Plädoyer 02/2023
03.04.2023
«In ihrer Analyse kommt die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe des Staatssekretariats für Wirtschaft, des Staatssekretariats für Internationale Finanzfragen und der Direktion für Völkerrecht unter der Leitung des Bundesamtes für Justiz zum Schluss, dass die entschädigungslose Enteignung von Privateigentum rechtmässiger Herkunft nach Schweizer Recht nicht zulässig ist.»
Medienmitteilung des Bundesrats vom 15.2.2023
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