Bei den meisten Strafverfolgungsbehörden dürften nicht die geringsten Zweifel darüber bestehen, dass im Internet allgemein zugängliche Informationen zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Informationsbeschaffung im Internet sei das digitale Analogon zum Streifzug durch eine Bibliothek. Solche «Open Source Information» sei eine unabdingbare Quelle – und finde sich heutzutage eben primär im Internet.

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