Inhalt
Der Bundesrat hat per 1. April zwei neue Verordnungen zum Strassenverkehr in Kraft gesetzt. Sie erleichtern einerseits Berufsfahrern die Folgen eines Ausweisentzugs. Neu kann ihnen das Amt bei einer leichteren Widerhandlung trotz Ausweisentzug berufliche Fahrten bewilligen. Das soll verhindern, dass Chauffeure ihren Job bei leichtem Verschulden verlieren und somit doppelt bestraft werden.
Die Änderung geht auf eine Motion der Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher zurück. Die zweite Änderung beschleunigt die Verfahren. Nimmt die Polizei einem Lenker einen Fahrausweis ab, muss sie diesen innerhalb von drei Arbeitstagen dem Strassenverkehrsamt übermitteln. Das Amt hat zehn Tage Zeit, um einen Entzug anzuordnen oder den Ausweis zurückzugeben. Bisher galten keine Fristen. Und bei vorsorglichen Ausweisentzügen kann man neu alle drei Monate beim Amt eine Überprüfung verlangen. Die Änderungen gehen auf eine Motion des Ausserrhoder FDP-Ständerats Andrea Caroni (FDP) zurück.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden