Per Anfang Jahr hat sich das Bundesgericht neu organisiert: So werden Beschwerden aus dem Steuer- und Abgaberecht seit Januar in Luzern durch die bisherige zweite sozialrechtliche Abteilung behandelt. Diese heisst neu «dritte öffentlich-­rechtliche Abteilung». Die «erste sozialrechtliche Abteilung» wurde in «vierte öffentlich-rechtliche Abteilung» umbenannt. Die dritte und vierte öffentlich-rechtliche Abteilung haben ihren Sitz in Luzern, die anderen fünf Abteilungen in Lausanne.

Am 1. Januar trat zudem die Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht in Kraft. Sie setzt den vergangenes Jahr getroffenen Entscheid der Bundesversammlung um, dem Bundesgericht neu 40 statt wie bis anhin 38 ordentliche Richterstellen zu bewilligen. Gemäss dem Geschäfts­bericht des Bundesgerichts von 2021 sollen die Abteilungen künftig nach dem Modell von acht Abteilungen mit jeweils  fünf Gerichts­mitgliedern orga­nisiert werden. Dabei soll in Lausanne eine zweite strafrechtliche Abteilung gebildet werden. Die Umsetzung ist im laufenden Jahr ­geplant.