Aufgestiegen
Ruth Arnet Gantner, Dr. iur., Rechtsanwältin, ist am 17. Mai rück wirkend per 1. Februar 2010 zur ordentlichen Professorin für Privatrecht an der Universität Zürich ernannt worden. Die 48-Jährige studierte an der Universität von St. Gallen und war sowohl als Rechtsan wältin als auch als Notarin tätig. Habilitiert hat sie im Jahr 2005. Seit 2009 ist sie vollamtliche Richterin am Obergericht des Kantons Aargau.
Michael Manser, lic. iur., Rechtsanwalt, ist im Februar als Partner der Anwaltskanzlei Grand & Nisple in St. Gallen aufgenommen worden. Manser hat in Fribourg studiert und in St. Gallen das Anwaltspatent erlangt. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Beurkundungsrecht, Gesellschafts- und Firmenrecht, Vertragsrecht sowie Strafrecht.
Christian Schwarzenegger, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist per 1. August 2010 zum ordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Zürich ernannt worden. Der 51-Jährige hat 2008 habilitiert. Seither ist er an der Universität Zürich in den genannten Fachgebieten tätig.
Vito Roberto, Prof. Dr. iur., ist vom Senat und Universitätsrat zum Prorektor der Universität St.Gallen gewählt worden. Die Wahl wurde am 19. Mai 2010 durch die Regierung des Kantons St. Gallen genehmigt. Das neue Rektorat nimmt am 1. Februar 2011 seine Arbeit auf. Vito Roberto ist 1997 zum Extraordinarius für Privat-, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Univer sität St. Gallen gewählt worden.
Mario Marti, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner Kellerhals Anwälte Bern. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete liegen in dem privaten Baurecht, dem Gesundheitsrecht sowie dem allgemeinen Handelsrecht. Zudem ist Marti Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Usic.
Guido E. Urbach, Dr. iur., LL.M., ist seit dem 1. Mai 2010 Partner in der Kanzlei Kohli & Partner in Zürich. Urbach ist im Gesellschafts- und Handelsrecht sowie im Vertragsrecht tätig. Zudem befasst er sich mit nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren sowie Prozessen vor staatlichen Gerichten.
Thomas Brack, lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Reichenbach Rechtsanwälte in Zürich. Seine Fachgebiete sind Gesellschafts-, Gesundheits-, Prozess-, Vertrags-, Kartell- und Wettbewerbs- sowie Sportrecht.
Benedict F. Christ, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Vischer Rechtsanwälte, wo er seit 2002 tätig ist. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Mergers & Acquisitions, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Banken- und Finanzrecht. Transaktionserfahrung hat er insbesondere in den Bereichen Immobilien, Private Equity, Finanzierungen, Kapitalerhöhungen.
Daniele Favalli, lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Vischer Rechtsanwälte, wo er seit Ende 2006 tätig ist. Seine Tätigkeit konzentriert sich vor allem auf die Parteivertretung im Bereich von Schiedsverfahren und Prozessen sowie das internationale Handelsrecht.
Stefan Kohler, Dr. iur. et dipl. sc. nat. ETH, Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Vischer Rechtsanwälte, wo er seit 2005 tätig ist. Spezialisiert ist er auf Technologie-, Innovations- und allgemeines Handelsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen insbesondere im Bereich der Life Sciences.
Christian Oetiker, Dr. iur., LL.M., Rechtanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Vischer Rechtsanwälte, wo er seit 1999 (damals Gloor & Christ) tätig ist. Sein Schwerpunkt liegt in der Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten. Er amtet zudem als Schiedsrichter.
Stéphane Konkoly, LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Vischer Rechtsanwälte, wo er seit 1999 (damals Gloor & Christ) tätig ist. Seine Schwerpunkte umfassen Mergers & Acquisitions, Finanzierungen und Gesellschaftsrecht. Ausserdem leitet er den French Desk.
Thomas Rohde, lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Bär & Karrer in Zürich. Er ist unter anderem für den Tätigkeits-bereich Sanierungen und Insolvenzverfahren zuständig, berät hauptsächlich Unternehmen bei Restrukturierungen und Sanierungen und vertritt Gläubiger in Schweizer Insolvenzverfahren.
Umgestiegen
Nicolas Herzog, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, und Niccolò Gozzi, Dr. iur., Rechtsanwalt, haben im Mai die Anwaltskanzlei Herzog & Gozzi in Zürich er öffnet. Beide waren zuvor bei Homburger tätig. Herzog vertritt Unternehmen und Privatper sonen in wirtschafts- und zivilrechtlichen Prozessen, daneben vertritt er Klienteninteressen in Strafverfahren. Gozzi führt Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
Geehrt
Mona Zulficar wurde am Dies Academicus am 24. April 2010 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich die Würde einer Ehrendoktorin verliehen. Sie nahm «substanziellen Einfluss auf die Positivierung universeller Menschenrechtsansprüche und von Geschlechtergerechtigkeit in Ägypten und leistete einen beachtli chen Beitrag zum wissenschaftlichen Menschenrechtsdiskurs auf internationaler Ebene». Zulficar ist stellvertretende Vorsitzende des beratenden Ausschusses des UN-Menschenrechtsrates und im Vorstand mehrer internationaler Menschenrechts organisationen.
Giorgio Malinverni, Prof. Dr., wurde am Dies Academicus am 24. April 2010 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich die Würde eines Ehrendoktors verliehen. Damit wurden seine grossen Verdienste und sein unermüdlicher und leidenschaftlicher Einsatz in Wissenschaft, Lehre und Praxis für die Geltung, Durchdringung und Umsetzung in der Schweiz und Europa geehrt. Malinverni war von 1980 bis 2007 Professor für Verfassungsrecht, Internationales Recht und internationale Menschenrechte an der Universität Genf. Seit 2007 ist er Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Freigelassen
Ghassan Khaled, Rechtsdozent aus Nablus (siehe «Eingesperrt», plädoyer 2/10), ist frei. Er wurde Ende April offiziell «wegen guter Führung» vorzeitig aus der Haft im Jneid-Gefängnis in Nablus entlassen. Dort war er seit Februar 2010 inhaftiert, nachdem er von einem Militärgericht zu sieben Monaten Haft wegen «Widerstand gegen die Politik der Auto -no miebehörde» verurteilt worden war. Amnesty International führt die Freilassung auf internationalen Druck zurück, zu dem auch eine Briefaktion von Amnesty bei getragen hat. Khaled hat seine Arbeit als Rechts -dozent in Nablus wieder aufgenommen.
Gewählt
In der Junisession hat der Grosse Rat des Kantons Bern erstmals die Richter gewählt. Vorher wählte das Volk - meist in stiller Wahl - die Gerichtspräsidenten. Die bisherigen 44 Richterinnen und Richter, die zur Wahl antraten, wurden wiedergewählt. Neue Regionalrichterinnen und -richter sind: Romano Doris (Grüne), Würsten Maude (parteilos), Brand Markus (FDP), Falkner Anastasia (FDP), Gerber Daniel (SVP), Hofer Thomas (BDP), Hofstetter Judith (Grüne), Horisberger Christoph (parteilos), Huber Rudolf Thun (SVP), Jaisli Adrian (parteilos), Josi Christian (SVP), Masanti Regula (FDP), Pfänder Baumann Stefanie (Grüne), Sanwald Katrin (SP), Saurer Nicole (Grüne), Sidler Ruedi (SP), Siegfried Ramseyer Muriel (parteilos), Summermatter Daniel (Grüne).
Ans Berner Wirtschaftsstraf-gericht gewählt wurden: Dupuis Michèle (parteilos), Lips-Amsler Barbara (SP). Zum Richter für das Zwangsmassnahmengericht hat der Grosse Rat Zinglé Jürg (EVP) gewählt. Zu Ersatzmit gliedern des Obergerichts (Supp leanten) sind Raphael Lanz (SVP), Jean-Pierre Vicari (SVP) und Rainier Geiser (parteilos) gewählt worden.
Aufgefallen
Mirko Ros, 59, Rechtsanwalt aus Zürich, muss sich als neuer Prä sident des Verbandes Europäischer Anwaltskammern (FBE) plötzlich mit den Problemen der Pflichtverteidiger befassen. Der FBE zeigt sich nämlich «sehr besorgt», dass in Bulgarien das Budget für die Pflichtverteidigung von der Regierung zusammengestrichen worden ist. Zudem seien für die seit Dezember 2009 erbrachten Pflichtverteidigungen, Beratungshilfen oder Prozess kostenhilfen «keine Zahlungen mehr an das Nationale Büro für unentgeltliche Rechtspflegegeleistet» worden, heisst es in einer von der FBE-Generalversammlung verabschiedeten Resolution. Mirko Ros? kennt die Thematik nicht mehr aus eigener Erfahrung. Er sei schon lange nicht mehr in diesem Bereich tätig, sagt er: «Ich bin auf Erbrecht spezialisiert, wo es entsprechende Anfragen nur selten gibt. Zudem lasse ich gerne den Jungen den Vortritt, die teilweise auf solche Aufträge angewiesen sind.» tom
Margrit Bertschinger, 53, ist schon vor der Wahl zur Laienrichterin über eine Frist ge stolpert. Zuerst kandidierte sie bei der Ersatzwahl für eine nebenamtliche Richterstelle am Bezirksgericht Horgen ZH. Doch dann entschied sie sich anders. Weil es für einen offiziellen Rückzug zu spät war, musste die Lehrerin die Wählenden via Lokalzeitungen bitten, die Stimme der Konkurrentin Monika Bättig, einer 35-jährigen Juristin, zu geben. Die Obergerichtsschreiberin Bättig bewarb sich mit Unterstützung der Inter parteilichen Konferenz um die 45-Prozent-Stelle, sie dürfte die Wahl (nach Redaktionsschluss) gewinnen. Das Malheur der verpassten Frist sieht Margrit Bertschinger nicht so eng: «Ich wollte mir nicht von aussen einen Terminplan aufzwingen lassen, sondern den schwierigen Entscheid in Ruhe treffen.» Grund für den späten Meinungsumschwung waren Gespräche mit dem Horgener Gerichtspräsidenten. Er sprach sich klar für eine Juristin aus, zumal auch Verhandlungen als Einzelrichterin zum Amt gehören. Bertschinger bleibt aber vom Laienrichtertum überzeugt: «Der Einbezug von Laien mit Lebenserfahrung führt oft zu besseren Entscheiden, nicht zuletzt weil sie die juristischen Begriff lich keiten in einer allgemeinverständlichen Sprache wiedergeben können.» tom
Micheline Calmy-Rey, 65, ist in Usbekistan nach Protesten des Regimes eingeknickt. Stein des Anstosses ist ein Dokumentarfilm, den die Schweizer Botschaft anfänglich offiziell unterstützte: In «The Burden of Virginity» (Last der Jungfräulichkeit) stellt die renommierte Filmemacherin Umida Ahmedova aus Taschkent usbekische Hochzeitsrituale in Frage, vor allem die Anforderungen an die Jungfräulichkeit der Braut. Das Werk - eine wohl provokativ, aber sorgfältig gemachte Dokumentation - sei eine Beleidigung des Volks, befand die Polizei: «Die Verbreitung des Films schädigt die Werte des usbekischen Volks», er entspreche «nicht den ideologischen Anforderungen». Darauf distanzierte sich die Schweizer Botschaft öffentlich vom Film, «weil er nicht einem für die Schweiz vertretbaren Qualitätsstandard entsprach». So sei unter anderem mit versteckter Kamera gedreht worden. Ahmedova kam vor Gericht. Westliche Diplomaten wohnten der Verhandlung bei, in der die 54-Jährige schuldig gesprochen und sogleich begnadigt wurde. tom
Nora Steiner, 21, Jusstudentin im 4. Semester, hat Erwachsenen die Gelegenheit gegeben, noch einmal Kind zu sein: Via Facebook rief sie zu «Räuber und Poli» auf. Zur Erinnerung: Das ist das Spiel, bei dem sich die Bösen verstecken, aber von den Guten gefunden und in ein fiktives Gefängnis abtransportiert werden. Das Spiel an einem düsteren Abend Mitte Mai in der verwinkelten Zürcher Altstadt begann mit einem - erwarteten - Problem: Alle Mitspieler wollten den Part des Räubers übernehmen, doch Steiner hatte sich einen Eignungstest vorbehalten:«Ich habe einen Strafregisterauszug verlangt.» Die meisten Zettel seien gefälscht gewesen, was die Sache aber umso witziger gemacht habe. 130 Leute machten beim Spiel mit. Sogar ein Gefängniswächter und Ex-Polizist sei dabei gewesen: «Er hat seinen Sohn begleitet und den Spielern reichlich Tipps gegeben.» Die zweistündige Aktion sei ein Erfolg gewesen: Nicht nur die Passanten hätten sich amüsiert, «vor lauter Dankbarkeit wollten einige Mitspieler sogar Geld spenden». Übrigens: Nora Steiner weiss noch nicht, was sie nach dem Studium macht. Sie werde aber weder Juwelen stehlen noch zum Sicherheitsdienst gehen, sagt sie mit Bestimmtheit. sci
Was macht eigentlich Giusep Nay, alt Bundesgerichtspräsident?
Da hat einer die Berge vermisst, während all der Bundesrichterjahre in Lausanne. Umso mehr geniesst sie Giusep Nay seit seinem Rücktritt 2006. Etwa das Rothorn, zu sehen von seinem Haus in Valbella GR aus. «Dort oben, diese Runse in den Felsen», da sei er im Winter - wie in Jugendzeiten - mit dem Bruder hinunter gefahren. Seine Frau tadelte ihn. Vom Tal, sagt der 68-Jährige und schmunzelt, sehe das recht waghalsig aus.
Auf das «Privileg, am obersten Gericht achtzehn Jahre lang über wichtige Rechtsfragen zu entscheiden», folgte die grosse Freiheit. Nay bringt sein Engagement für die Grund- und Menschenrechte jetzt auch in die politische Debatte ein - und eckt damit an. Zu juristisch argumentiere er, sagen manche, etwa gegen ein Minarettverbot. «Aber um Himmels willen», entgegnet er, «will man die Verfassung ändern, geht es doch um rechtliche Fragen!»
Er hat das Präsidium der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz übernommen, mit Grössen wie dem Staatsrechtler Jörg Paul Müller oder dem Publizisten Roger de Weck engagiert er sich im Club Helvétique. Die Landhausversammlung zur Stärkung der Menschenrechte und der direkten Demokratie hat er mit-initiiert. «Das Volk hat nicht immer Recht», liess er sich schon früher zitieren. Die Demokratie ist nur legitim, wenn sie im Recht gründet, so, wie das Recht nur legitim ist, wenn es demokratisch erlassen wird.
Kompromisslos? «Ach was! Ich vertrete die Posi-tion unseres Rechts», sagt er. «Wenn die Rechte ein Engagement für das Recht radikal oder links findet, hat sie offensichtlich ein Problem mit dem Recht.»
Am Herzen liegt Nay auch die Kultur, etwa die Errichtung einer begehbaren Skulptur des Künstlers Matias Spescha in seiner Heimatgemeinde Trun. Oder das Festival Cultural Origen in Riom. Doch die Nachmittage sollen immer mehr frei bleiben, für Frau, Töchter und Enkelkinder. tom
Ausgestiegen: Björn Berg, neu Getränkefabrikant
Die Idee, ein fruchtiges und natürliches Getränk zu entwickeln, hatte der Berner Björn Berg, 47, vor fünf Jahren in einem Lokal in Zürich. Denn da standen nur Fruchtsäfte und überzuckerte Süssgetränke auf der Karte. Er begann zu experimentieren, anfänglich mit Mandarinen und Grapefruits.
Zwei Monate später war es so weit: Der vierfache Familienvater produzierte seine ersten vierzig Paletten Mojo (sprich: Mou-Dschou). Dann zog er los mit der Kühltasche von In-Lokalen über Trendbars bis zu den Beizen. «Die haben ganz schön gestaunt, als ein gut 40-Jähriger ihnen sein selber entwickeltes Getränk anbot», sagt Berg. «Weil ich die Getränkekisten eigenhändig in den Keller trug, entstand eine einzigartige Kundenbindung.» Seine Oberarme lassen sich sehen nach fünf Jahren Getränkehandel im Alleingang.
Berg ist ein Quereinsteiger. Für Swisslog, eine Logistikfirma, hat er acht Jahre gearbeitet, vier davon in den USA. Zuvor war er acht Jahre bei der UBS. Die Finanzwelt war es, die ihn nach Zürich zog. Nach dem Erwerb des cand. iur. an der Uni Bern machte er Praktika am Obergericht und in einer Wirtschaftskanzlei. «Bis heute fühle ich mich als Jurist.»
Die Finanzwirtschaft interessierte ihn damals mehr als das Familienrecht, doch das hat sich geändert. «Ich fliege nicht mehr Business-Class, trage Jeans und keine Krawatte», sagt der MBA-Absolvent heute, «und ich habe durch das Harassenschleppen Respekt vor den Arbeitern.» Seit kurzem hat er einen Angestellten. Mojo macht über drei Millionen Franken Umsatz und expandiert ins Ausland. Der Chef liefert weiter selber aus, schreibt Rechnungen und steht bei Degustationen in Grossverteilern am Stand, wo er immer wieder ehemalige Kommilitonen trifft. «Die sind beeindruckt. Denn sie sehen, dass ich glücklich bin.»
In der Hoodoo-Sprache ist Mojo ein Tragbeutel für Zauberpulver und soll Glück bringen. Bei Björn Berg hats geklappt. rz
Eingesperrt: Gao Zhisheng, Rechtsanwalt
Der 45-jährige Anwalt und Menschenrechtsaktivist Gao Zhisheng verteidigte Opfer des chinesischen Regimes. Das wurde ihm selbst zum Verhängnis. Im Jahr 2001 war er vom chinesischen Justiz ministerium noch zu «einem der zehn besten Rechtsanwälte Chinas» ernannt worden. Diese Auszeichnung erhielt er für seine Pro-bono-Arbeit und die Vertretung von Menschenrechtsverteidigern, Falun-Gong-Anhängern sowie Fällen mit Todesstrafe.
2006 drehte der Wind: Als Gao in offenen Briefen an die Staatsführung ein Ende der Verfolgung von Angehörigen religiöser Gemeinschaften und Demo-kratieaktivisten forderte, wurde ihm die Lizenz entzogen. Die Behörden nahmen Gao Zhisheng am 22. August 2006 fest, erliessen am 12. September einen Haft befehl. Am 22. Dezember wurde er in einem geheimen Verfahren wegen «Anstiftung zur Subversion» zu drei Jahren Haft verurteilt, seine Strafe wurde aber fünf Jahre lang ausgesetzt.
Am 13. September 2007 veröffentlichte Gao einen Brief an den US-Kongress, in dem er auf die sich verschlechternde Menschenrechtslage in China aufmerksam machte. Neun Tage später verhafteten ihn Polizisten in Zivil zu Hause. Sie zogen ihn aus und schlugen ihn bewusstlos. In den folgenden sechs Wochen illegaler Haft quälten ihn die Sicherheitskräfte mit Schlägen und Elektroschocks an den Genitalien. Man hielt brennende Zigaretten stundenlang so nah vor seine Augen, dass er mehrere Tage lang teil-erblindet war. Nach seiner Freilassung beschrieben ihn Bekannte als «gebrochenen Mann».
Am 4. Februar 2009 wurde Gao Zhisheng erneut festgenommen. Seither wird er an einem unbe-kannten Ort festgehalten. Am 28. März 2010 entstand ein erster telefonischer Kontakt, doch Gao konnte nicht frei sprechen. Er ist immer noch nicht frei. Amnesty International setzt sich weiterhin für ihn ein.
Christine Heller, Amnesty International