Was macht eigentlich Gunther Arzt?
Seit zehn Jahren ist der wortgewaltigste Professor der Universität Bern emeritiert. Jetzt sitzt Gunther Arzt zum Gespräch mit plädoyer in der Lounge des Hotels Schweizerhof in Bern. Das interessiert auch am Nebentisch. Ein Anwalt mischt sich ein: «Keiner war rhetorisch brillanter», schwärmt er.
Schwelgen Berner in Uni-Erinnerungen, kommen sie schnell auf den Strafrechtler zu sprechen. Er beeindruckte mit seiner messerscharfen Logik, seinem Wortwitz, seiner perfekten Rede. Erst vor einem Jahr hat Arzt aufgehört zu publizieren. Bis dahin beschäftigten ihn die Strafverfolgung juristischer Personen und die Geldwäscherei auch noch nach der Emeritierung. «Es wird mittlerweile sowieso zu viel publiziert», sagt der 75-Jährige.
Sein Tagesablauf ist heute wetterabhängig, damit er seinen beiden Hobbys frönen kann. Da ist das Wandern. Früher war er mal auf Trekking-Touren in Peru unterwegs, gemeinsam mit seiner Frau, einer gebürtigen US-Amerikanerin. Heute bevorzugt er das Spazieren oder wandert in den Schweizer Bergen. «Für Trekkings sind wir nun doch etwas zu alt», sagt er und lacht.
Seine Leidenschaft gehört dem Garten des Hauses im bernischen Stettlen. Genauer: Seinen Baumpfingstrosen. «Die älteste stammt aus dem Garten meines Elternhauses im süddeutschen Reutlingen und ist gegen achtzig Jahre alt.» Über zwanzig neue Pflanzen hat er schon selbst gezüchtet. «Die Unterschiede bei aller Gleichheit - das interessiert mich», sagt er. Besonders mit dem Schnitt experimentiert Arzt gerne. «Alles ist interessant, wenn man sich vertieft damit beschäftigt, selbst das Knie der Ameise.» Er gibt zu: Der Ruhestand wäre ihm schwergefallen ohne diese Kompensation. Denn das Dozieren vor den Studenten vermisste er nach der Emeritierung am meisten. rz
Gewählt
Am 28. März hat der Landrat des Kantons Nidwalden die Richter für die nächste Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der bisherige Präsident des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts, Albert Müller, Dr. iur., wurde wiedergewählt. Ebenso die bisherigen Präsidentinnen und Präsidenten
des Kantonsgerichts: Marcus Schenker, lic. iur., Livia Zimmermann, lic. iur., Gabriela Elgass, lic. iur., sowie Corin Brunner, lic. iur.
Am 29. April fanden im Kanton St. Gallen Wahlen in verschiedene Kreisgerichte statt. Gewählt wurden: Bruno Räbsamen, lic. iur., Rechtsanwalt, SVP, als Präsident des Kreisgerichtes Toggenburg, Regula Widrig Sax, lic. iur., FDP, Rechtsanwältin, als Präsidentin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland. Beide setzten sich gegen parteilose Konkurrenten durch.
Nicole Christen, lic. iur., Rechtsanwältin, FDP, wurde als Richterin für das Kreisgericht Rorschach gewählt. Dort kommt es für den zweiten freigewordenen Richtersitz zu einem zweiten Wahlgang.
Ernannt
Der Universitätsrat der Universität Zürich hat Daniel Moeckli, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, zum Assistenzprofessor für Völkerrecht und Staatsrecht ernannt. Moeckli studierte in Bern, London, Florenz und Nottingham. Er arbeitete als Gerichtsschreiber am Obergericht des Kantons Bern, als Legal Advisor bei der International Bar Association und Amnesty International, war Dozent für
Völker- und Verfassungsrecht an der University of Nottingham und Oberassistent für öffentliches Recht an der Universität Zürich.
Der Universitätsrat der Universität Zürich hat Johannes Reich, Prof. Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, per 1. April 2012 zum Assistenzprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht ernannt. Reich studierte in Zürich und an der Yale Law School und promovierte in Basel. Er arbeitete als Assistent in Basel und an der Yale Law School sowie als Rechtsanwalt in einer Schweizer Wirtschaftskanzlei, zudem war er Visiting Researcher am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Sarah Jane Summers, Prof. Dr. iur., hat vom Schweizerischen Nationalfonds eine Förderprofessur erhalten und ist nun Assistenzprofessorin für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Sie ist damit die einzige Juristin unter den 41 Förderprofessuren des Nationalfonds, die für das Jahr 2012 zugesprochen wurden. Summers hat an der Universität von Glasgow (Schottland) studiert und an der Universität Zürich promoviert. Sie war wissenschaftliche Assistentin und Oberassistentin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich.
Geehrt
Am Dies Academicus der Universität Zürich hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät zwei neue Ehrendoktoren ernannt. Markus Notter, Dr. iur., erhielt die Ehre «in Anerkennung seiner grossen Verdienste um die Modernisierung des zürcherischen Rechts und um die Rechtskultur im Kanton Zürich während seiner Tätigkeit als Regierungsrat und Justizdirektor», wie die Universität Zürich schreibt. Mit der Ehrung von Ivo Schwander, Prof. Dr. iur., anerkennt sie «die Vielfalt seiner fundamentalen Arbeiten zum Privat- und Zivilverfahrensrecht, namentlich auch zu dessen internationalen Bezügen». Schwander ist Ordinarius für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und schweizerisches Privatrecht an der Universität St. Gallen und wurde 2011 emeritiert.
Eingestiegen
Cornel Quinto, Fürsprecher, LL.M., ist Partner bei Lustenberger Rechtsanwälte in Zürich. Er studierte in Bern und sammelte danach Erfahrungen bei Gerichten und in Anwaltskanzleien. Er war zudem Leiter Rechtsdienst einer Rückversicherung und eines Branchenverbandes der Versicherungswirtschaft sowie Partner in einer Zürcher Anwaltskanzlei. Seinen LL.M. erwarb er an der Universität Zürich.
Barbara Lautenschlager, Rechtsanwältin, LL.M., ist seit 2012 Partnerin bei Derrer Satmer Hunziker in Zürich. Sie studierte in Zürich und London und arbeitete danach am Gericht sowie in zwei Zürcher Anwaltskanzleien, bevor sie als Partnerin zu Derrer Satmer Hunziker stiess.
Michael Lazopoulos, Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M., MCIArb, ist seit diesem Jahr Partner bei Lustenberger Rechtsanwälte in Zürich. Er studierte in Zürich und Sydney. Bevor er als Partner bei
Lustenberger Rechtsanwälte eintrat, arbeitete er bei zwei Wirtschaftskanzleien in Zürich und Sydney.
Zusammengeschlossen
Die Partner von Meyerlustenberger in Zürich und Lachenal & Le Fort in Genf haben den Zusammenschluss ihrer Kanzleien zu Meyerlustenberger Lachenal mitgeteilt. Das neue Unternehmen hat Büros in Genf, Lausanne, Zug, Zürich und Brüssel und beschäftigt insgesamt 85 Juristinnen und Juristen.
Aufgestiegen
Jurij Benn, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit 2012 Partner bei Holenstein Rechtsanwälte in Zürich. Er studierte und promovierte an der Universität Zürich und war dort auch Assistent. Er sammelte zudem Berufserfahrung am Bezirksgericht Zürich. Seit 2002 ist er bei Holenstein Rechtsanwälte tätig.
Daniel Häring, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist neu Partner bei Böckli Bodmer & Partner in Basel. Er studierte und dissertierte in Basel, arbeitete als Assistent an der Universität Basel und als Gerichtsschreiber. Zudem sammelte er Erfahrungen als Anwalt in einer Basler Anwaltskanzlei, bevor er 2007 bei Böckli Bodmer & Partner eintrat.
Christian Affentranger, Rechtsanwalt und Notar, ist neu Partner in der Kanzlei Rudolf & Bieri in Emmenbrücke. Affentranger studierte in Freiburg und absolvierte anschliessend Praktika in Gerichten und Advokatur, unter anderem bei der Rudolf & Bieri AG. Im Dezember 2002 wurde er dort als Anwalt eingestellt.
Hans-Ulrich Kupsch, Rechtsanwalt, LL.M., ist neu Partner bei Poledna Boss Kurer in Zürich. Er studierte in Freiburg und an der University of Chicago Law School und sammelte Erfahrungen als Anwalt in verschiedenen Zürcher Wirtschaftskanzleien, bevor er 2008 als Senior Associate bei Poledna Boss Kurer eintrat.
Dr. Andreas Glarner, Dr. iur, Rechtsanwalt, LL.M., ist seit 2012 Partner bei MME Partners in Zug. Glarner hat in Zürich und am King's College in London studiert. Er arbeitete am Bezirksgericht Zürich, bei einer Unternehmensberatung und einer Anwaltskanzlei in Zürich, bevor er 2008 bei MME Partners eintrat.
Daniel Gränicher, Rechtsanwalt, ist seit diesem Jahr Partner bei Luginbühl Wernli + Partner in Bern. Gränicher studierte an der Universität Bern und arbeitete anschliessend beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, beim Regierungsstatthalteramt Fraubrunnen, bei Luginbühl Wernli + Partner und bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern. Vor seiner Ernennung zum Partner war er bereits seit 2009 als Rechtsanwalt bei Luginbühl Wernli + Partner tätig.
Michael Fischer, Rechtsanwalt, LL.M., ist seit 2012 Partner bei Froriep Renggli in Zürich. Er studierte in Zürich und an der London School of Economics. Seit 2003 war er Associate bei Froriep Renggli, von 2003 bis 2006 arbeitete er im Londoner Büro von Froriep Renggli.
Umgestiegen:
Cora Ruoss, Möbelhändlerin
Als die Juristin Cora Ruoss, 32, in Hongkong den Tisch aus Altholz sah, wusste sie sofort: «Schönes Design und Nachhaltigkeit vereint - genau danach habe ich gesucht.» Eine Suche, an deren Anfang die Erkenntnis stand, dass die Juristerei sie nicht glücklich macht. Ruoss arbeitete zwar einige Jahre in Zürich am Gericht und bei der Staatsanwaltschaft, aber «die Schicksale unserer Klienten, denen unser System kaum eine Chance lässt», belasteten sie auf Dauer zu stark.
Auf dem Arbeitsmarkt sah sie nichts Passendes, «also musste ich was Eigenes machen». Was, wusste sie zunächst nicht so genau. Sie kündigte ihre Stelle und nahm sich eine dreimonatige Auszeit in China, die sie zu besagtem Tisch des holländischen Designers Piet Hein Eek führte. Diesem schlug Ruoss kurzerhand per Mail vor, ihn in der Schweiz exklusiv zu vertreten. Schnell hatte sie die Zusage. «Dass ich auf einem schriftlichen Vertrag bestand, amüsierte Eek. Aber so viel Juristin steckte dann doch in mir.»
Die frischgebackene Unternehmerin machte einen Businessplan und kassierte den ersten Dämpfer: «Die Kreditverhandlungen mit der Bank scheiterten im letzten Moment.» Ihre Eltern stockten die Hypothek des Eigenheims auf und öffneten Ruoss so die Tür zum eigenen Geschäft in Zürich. Hier verkauft sie Möbel mit individuellen Entstehungsgeschichten: «Dieser Tisch zum Beispiel wurde aus nordischen Holzhäusern gebaut. Und für dieses Regal wurden geschredderte Designzeitschriften verwendet.»
Ruoss arbeitet nebenbei als Anwaltssekretärin - nach gut einem Jahr ist sie mit ihrem Geschäft noch nicht in der Gewinnzone. Kürzlich zog sie den ersten «richtig grossen Deal» mit einem Warenhaus an Land. Ihre Möbel werden dort als Präsentationsflächen genutzt. Und wenn Cora Ruoss ihr Ladenlokal betritt, weiss sie: «Hier fühle ich mich wohl.» vb
Verschwunden:
Abdullah al-Khalil, Rechtsanwalt
Seit über einem Jahr gehen die syrischen Sicherheitskräfte mit grosser Brutalität gegen Oppositionelle und Kritiker des Regimes vor. Betroffen davon sind auch Anwälte: So wird der Menschenrechtsanwalt Abdullah al-Khalil seit dem 3. Februar 2012 an einem unbekannten Ort ohne Kontakt zur Aussenwelt in Haft ge-halten. Al-Khalil vertritt politische und gewaltlose politische Gefangene und gehört dem Zusammenschluss zur Verteidigung von Gefangenen in seinem Heimatort al-Raqqa in Ostsyrien an.
Regelmässig machte er auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam, die im vergangenen Jahr während der Proteste und bereits vorher begangen wurden. Nach Aussagen syrischer Menschenrechtsaktivisten wurde der Anwalt am 3. Februar gemeinsam mit anderen Anwälten auf der Strasse in al-Raqqa festgenommen. Während die anderen Anwälte mittlerweile von den Behörden freigelassen worden sind, bleibt al-Khalil verschwunden.
Unbestätigten Berichten zufolge wurde er im Gewahrsam des Militärgeheimdienstes in al-Raqqa gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Daraufhin soll er an den Militärgeheimdienst in der Hauptstadt Damaskus überstellt worden sein. Es ist jedoch unklar, ob bereits Anklage gegen Abdullah al-Khalil erhoben worden ist.
Im vergangenen Jahr wurde Abdullah al-Khalil bereits drei Mal verhaftet: Vorgeworfen wurden ihm Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen und Anstiftung zu interreligiösem Zwist, die Teilnahme an einem friedlichen Sit-in mit 21 anderen Anwälten und die Verbreitung falscher Informationen, nachdem er auf Facebook Foltervorwürfe einiger seiner Klienten veröffentlicht hatte. Am 18. Dezember wurde sein Haus auf Geheiss des Gouverneurs von al-Hasaka verwüstet, seither erhalten er und seine Angehörigen Todesdrohungen. Reto Rufer, Amnesty International
Aufgefallen
Thomas Wirz, 51, Wirtschaftsanwalt in Zürich, dreht mit einer Strafsache nun schon die vierte Runde beim Zürcher Obergericht. Der eingeklagte Tatbestand - Betrug und Veruntreuung von rund 450 000 Franken - liegt vierzehn Jahre zurück.
Für seinen Mandanten gleichen die Urteile einem Wechselbad: Erst verurteilte ihn das Bezirksgericht Horgen zu 15 Monaten bedingt, dann fällte das Obergericht einen Freispruch. Doch die Geschädigte drang beim Bundesgericht durch, der Fall ging zurück an die Vorinstanz.
Im zweiten Anlauf bestätigte das Obergericht den erstinstanzlichen Schuldspruch. Nun zog Verteidiger Wirz den Fall weiter, «unglücklicherweise wegen formellen und materiellen Gründen», wie er sagt. Denn das Bundesgericht schickte die Sache aus formellen Gründen nochmals zurück nach Zürich.
In der dritten Runde sprach das Obergericht den Angeklagten frei. Jetzt erhob der Staatsamwalt erfolgreich Beschwerde. Im Urteil 6B_35/2012 erteilte das Bundesgericht dem Obergericht eine Lektion über die Bindungswirkung bundesgerichtlicher Rückweisungen.
Ein Schuldspruch in der vierten Schlaufe ist damit absehbar. «Ich rechne damit, dass es noch zu einer fünften Runde kommen wird», sagt Wirz und hofft, dass Lausanne daraufhin endlich die Sache selbst prüfen werde.
Alfred Koller, 59, Rechtsprofessor in St. Gallen, hat die grüne Eintönigkeit juristischer Buchdeckel aufgebrochen. Zwei ineinander verkrallte Schwinger peppen sein neues Lehrbuch zum Besonderen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts optisch auf. Was aber hat der Schweizer Volkssport mit der Juristerei zu tun? Koller verweist auf Anfrage auf den Wiener Juristen Rudolf von Jhering, der schon 1874 auf 1500 Seiten den «Kampf ums Recht» erörterte.
Der Hauptgrund für die rätselhafte Illustration zum Obligationenrecht aber sei ein anderer: «Ich bin ein Schwingfan.» Deshalb habe er dem Stämpfli-Verlag angeboten, das Titelbild des Lehrbuchs in eigener Regie gestalten zu lassen. Es handelt sich um eine kolorierte Reproduktion eines Werks des Künstlers Robert Honegger aus Oberrieden, das beim Privat- und Handelsrechtler zu Hause hängt.
Kollers Studenten brauchen das Hobby ihres Professoren übrigens nicht zu fürchten. Er gehört selbst nicht zu «den Bösen», bleibt strikt auf der Seite des Publikums. Das ist ihm mit seinen 65 Kilogramm Körpergewicht auf 172 Zentimeter auch zu raten. Als über 40-Jähriger bräuchte er zur Ausübung des Sports ohnehin eine Spezialbewilligung.
Alain Pfulg, 58, Rechtsanwalt aus Bern, zeigt wenig Verständnis für lebhafte Kinder über seinem Büro. Er wehrte sich dagegen, dass eine Krippe in jenes Haus an zentraler Lage in Bern einzieht, in dem er mit seinen Partnern eine Anwaltskanzlei betreibt. «Wir haben nichts gegen Kinder», betont Pfulg, selbst Vater einer erwachsenen Tochter. «Aber nicht in einem Bürogebäude.»
Wäre die Krippe im Parterre eingezogen, hätte sich Pfulg mit dem neuen Mieter noch einigermassen einverstanden erklären können. Doch die Kinder wären im vierten Stock betreut worden - Pfulgs Büro liegt auf der dritten Etage. Geärgert hat ihn, dass die Verwaltung ihre leeren Räume vermieten wollte, ohne auf den Charakter des Hauses mit ruhigen Mietern wie Arztpraxen, Reisebüro und einem Designstudio Rücksicht zu nehmen.
Im vierten Stock war zuvor eine Arztpraxis eingemietet. Und so drohte der Anwalt mit der Herabsetzung des nach seinen Worten «stattlichen Mietzinses» oder gar mit einer ausserterminlichen Kündigung des Mietverhältnisses. Dies hat offenbar gewirkt: Der Kinderhütedienst muss sich nun einen anderen Raum suchen. Und Pfulg wird sich weiterhin nur über den Lärm von Strassenmusikanten und Restaurantgästen auf den Terrassen ärgern müssen.
Zitate
«Der Einwand des Beschwerdeführers, es sei nicht klar, wie die Vorinstanz auf eine ‹Einstiegsstrafe› von vier Jahren komme, sie scheine davon rein gefühlsmässig auszugehen, ist nicht stichhaltig. Die Vorinstanz begründet, weshalb sie von einem schweren Tatverschulden ausgeht. Dieses würde durchaus eine höhere Strafe rechtfertigen. Eine solche kam aber bereits wegen des Verschlechterungsgebots nicht in Betracht.»
Urteil des Bundesgerichts 6B_712/2011 vom 19. März 2012