Aufgestiegen
Mirco Ceregato, lic. iur. HSG, LL.M., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob in Zürich. Er berät und prozessiert in den Fachgebieten Gesellschaftsrecht, Bankenrecht, Haftpflichtrecht und Sportrecht. Er ist Mitglied der Rekursinstanz für die Erteilung der Lizenzen des Swiss Football League. Das Anwaltspatent erwarb er 2001 in St. Gallen; studiert hat er an der Universität St. Gallen und an der University of Melbourne.
Franz Schubiger, lic. iur., LL.M., Rechtsanwalt ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Pestalozzi Rechtsanwälte in Zürich. Der 38-Jährige ist unter anderem spezialisiert auf Unternehmensrecht, Fusionen und Übernahmen sowie Vertrags- und Handelsrecht. Weitere Erfahrungen hat er im Finanzbereich sowie im Bereich der Konsum- und Gesundheitsgüter. Er arbeitet seit 2001 für Pestalozzi Rechtsanwälte.
Jörg Künzli ist seit dem 1. Februar 2010 ordentlicher Professor für Schweizerisches Staatsrecht und Völkerrecht an der Universität Bern. Der 45-Jährige studierte an der Universität Bern, wo er auch als Assistent arbeitete. 1994 erwarb er das St.Galler Rechtsanwaltspatent, 1997 den Master of Law in Public Law an der Universität Leiden (NL). Später war er Oberassistent an der Universität Bern und arbeitete als selbständiger Gutachter und als Leiter eines Forschungsprojektes. 2005 wurde er Assistenzprofessor an der Universität Bern und habilitierte 2007 über die recht lichen Grenzen des Umgangs der Schweiz mit Unrechtregimes. Seit 2008 war er assoziierter Professor an der Universität Bern.
Stephanie Hrubesch-Millauer ist seit dem 1. Februar 2010 ordentliche Professorin für Privatrecht an der Universität Bern. Die 34-Jährige studierte an den Universitäten von St. Gallen und Lausanne. Nach der Promotion 2001 arbeitete sie als Auditorin und Gerichtsschreiberin . 2003 sie das Anwaltspatent. Danach war sie bis 2007 Oberassistentin an der Universität St.Gallen und schrieb ihre Habilitation zum Thema «Erbvertrag». 2007 wurde sie Assistenzprofessorin an der Universität Bern an.
Stefan Heimgartner, Dr. iur. Rechtsanwalt, ist seit dem 1. April 2010 bei der Oberstaats-anwaltschaft des Kantons Zürich als Projektleiter für amtliche Verteidigungen tätig. Heimgartner war zuvor unter anderem Gerichtsschreiber am Kassationshof des Bundesgerichtes und Oberassistent an der Universität Zürich, wo er eine Habilitationsschrift im Strafprozessrecht verfasste. Heimgartner ist nebenamtlicher Ersatzrichter am Fürstlichen Obergericht in Liechtenstein.
Angela Hensch, lic. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, ist seit dem 1. Januar 2010 Partnerin bei Bratschi Wiederkehr & Buob in St.Gallen. Hensch ist langjährige Dozentin für Arbeits- und Mietrecht. Weitere Fachgebiete sind das Familien- und Erbrecht. Das St.Galler Anwaltspatent erwarb sie 2000. Sie ist Vertrauensperson im Sinne des Gleichstellungs-gesetzes des St. Gallischen Anwaltsverbandes.
Nadine Maier Viñas, lic. iur. HSG, M.B.L.-HSG, Rechtsanwältin, ist seit dem 1. Januar 2010 Partnerin bei Pestalozzi Rechtsanwälte in Genf. Sie ist hauptsächlich tätig in den Bereichen Immaterialgüterrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutz. Nach ihrem Studienabschluss arbeitete sie unter anderem bei einer der grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Maier Viñas stiess 2001 zu Pestalozzi Rechtsanwälte.
Urs Wickihalder, Dr. iur., LL.M.European Law, Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Bratschi Wiederkehr & Buob in Zürich. Er berät und prozessiert in den Fachgebieten Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Nachlassplanung. Das Anwaltspatent erwarb er 2002 in Zürich. Studiert hat er an der Universität Zürich und an der London School of Economics and Political Science.
Michael Lips, Dr. iur., LL.M., ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Pestalozzi Rechtsanwälte in Zürich. Die Tätigkeitsbereiche des 40-Jährigen sind unter anderem das Immobilien- und Umweltrecht sowie das Gesellschafts- und Handelsrecht. Weitere Erfahrungen bringt er im Kauf-, Miet- und Grundpfandrecht mit sowie in der Behandlung von Bau- und Werkverträgen. Studiert hat Lips in Zürich, wo er 2001 auch das Anwaltspatent erwarb. Für Pestalozzi Rechtsanwälte arbeitet er seit 2002.
Gerald Brei, Dr. iur., Rechtsanwalt, ist seit dem 1. Januar 2010 Partner bei Homburger Rechtsanwälte in Zürich. Brei befasst sich vorwiegend mit Kartellrecht und allen damit verbundenen Fragestellungen. Er wurde 1993 in München, wo er auch studiert hat, als Rechtsanwalt zugelassen. Bei Homburger begann er 2005.
Paul Richli, Professor für öffentliches Recht, Agrarrecht und Rechtsetzungslehre an der Universität Luzern, wurde im Dezember 2009 zum neuen Rektor der Universität Luzern gewählt. Er tritt sein Amt am 1. August 2010 an. Richli habilitierte 1984 «zur Leitung der Wirtschaftpolitik durch Verfassungsgrundsätze». Er war in der Vergangenheit Professor in St. Gallen und Basel, wo er auch Vizerektor war. Seit 2001 ist er an der Universität Luzern.
Corinne Widmer Lüchinger wurde im Januar 2010 zur neuen ausserordentlichen Professorin für Privatrecht, internationales Recht und Rechtsvergleichung an der Universität Basel ernannt. Sie war zuvor bereits als Privatdozentin und Anwältin in Basel tätig und übernahm 2008/09 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Zürich. Die 36-Jährige studierte an den Universitäten Basel und Neuenburg. 2002 promovierte sie zur vorvertraglichen Haftung und wurde dafür mit zwei Preisen ausgezeichnet. 2004 erwarb sie das Anwaltspatent des Kantons Baselstadt.
Zeina Wakim, LL.M., Rechts anwältin, ist seit dem 1. Januar 2010 Partnerin bei Pestalozzi Rechtsanwälte in Genf. Sie befasst sich unter anderem mit Fusionen und Übernahmen, Verträgen, Insolvenzen und Umstrukturierungen. Studiert hat sie an der Universität in Genf, wo sie 2001 auch das Anwaltspatent erhielt. Sie stiess 2004 zu Pestalozzi Rechtsanwälte.
Gewählt
Monika Pfaffinger, Prof., Dr. iur., Assistenzprofessorin für Privatrecht an der Universität Luzern, ist vom Bundesrat in die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) gewählt worden. Sie ersetzt Prof. Dr. Audrey Leuba von der Universität Genf. Gewählt wurde sie insbesondere wegen ihrer Spezialisierung auf das Thema Familienrecht. So verfasste sie ihre Dissertation zum Thema «Geheime und offene Formen der Adoption. Wirkungen von Information und Kontakt auf das Gleichgewicht im Adoptionsdreieck».
Michael Ritscher, Dr.iur., LL.M., Rechtsanwalt, Partner in der Anwaltskanzlei Meyerlustenberger, ist am 1. März 2010 vom Zürcher Kantonsrat zum Handelsrichter in der 7. Kammer (Erfindungspatente) gewählt worden. Dass ein praktizierender Anwalt zum Handelsrichter gewählt wird, kommt in Zürich selten vor. Bereits der Vater von Ritscher war Zürcher Handelsrichter.
Umgestiegen
Bernhard Schmid, ehemaliger Jurist bei der UBS, ist seit dem 1. Februar 2010 als Partner in der Anwaltskanzlei Kuoni in Zürich tätig. Schmid will an seiner neuen Stelle den Bereich Bankenberatung ausbauen. Bei der UBS war er einer der Nachfolger des Chefjuristen Peter Kurer, der 2008 das Präsidium des Verwaltungsrates übernommen hatte.
Jörg Walther, Rechtsanwalt MBA, ist neu Partner bei Schärer Rechsanwälte in Aarau und Brugg. Er arbeitete zuvor in diversen internationalen Grossunternehmen (u.a. ABB und Novartis) als Rechtskonsulent und im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Zudem ist er nebenberuflich als Lehrbeauftragter für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich tätig.
Ausgestiegen: Adrian Steiner, Kulturunternehmer
Eine Affinität zum Zirkus hatte Adrian Steiner (43), der in einer «bürgerlichen» Familie aufwuchs, schon früh: Mit zwölf Jahren gründete er mit seinen Brüdern den Basler Jugendzirkus Bruderholz und eignete sich Akrobatikfähigkeiten an. Zuerst verlief sein Leben «normal»: Nach der Matur begann er ein Jusstudium. Weit kam er aber nicht: «Schon im ersten Semester wurde ich vom Zirkus Knie engagiert», erinnert sich Steiner. Er liess das Studium fallen, ging für ein Jahr als Fahrradakrobat auf Tournee und reiste weitere sechs Jahre als Artist um die ganze Welt.
«Irgendwann überlegte ich mir, dass ich vorsehen muss für später, wenn ich zu alt bin, um als Akrobat aufzutreten». Steiner nahm sein Jusstudium wieder auf. Vier Jahre später promovierte er über die «urheberrechtliche Schutzfähigkeit der Zirkus- und Varieté-Kunst». Im gleichen Tempo ging es weiter: Nach je sechs Monaten Praktikum am Bezirksgericht Dornach, in einer Anwaltskanzlei in Basel und bei einem Notar bestand der ehemalige Artist die Anwalts- und Nota-riatsprüfung. Er eröffnete eine Anwalts- und Notariatskanzlei: «Ich mietete ein Büro, draussen hing ein Schild mit meinem Namen.»
Steiner lacht: «Mein erster Klient war David Dimitri. Die Finanzierung für die geplante Eventplattform an der Expo.02 war gestrichen worden.» Kurz entschlossen lancierte er zusammen mit Dimitri selbst eine solche Plattform: «Das Zelt» gehörte zu den erfolgreichsten Expo-Projekten. Danach reiste Rechtsanwalt und Notar Steiner mit «Das Zelt» weiter durch die Schweiz – seine Juristentätigkeit war zu Ende. Heute leitet er als Chef von 50 Angestellten das Kulturunternehmen «Das Zelt», das jährlich über 200000 Zuschauer anzieht. Rückblickend sagt er: «Ich habe eigentlich nie richtig dazu gehört: Als bürgerlich Aufgewachsener fühlte ich mich in der Zirkuswelt fremd, an der Uni war ich als Artist unter den Jusstudenten fremd. Doch jetzt, als Unternehmer, gehöre ich dazu.»ch
Aufgefallen
Damian Graf, 20, Anwaltspraktikant und Doktorand, ist der jüngste und schnellste Jusabsolvent der Universität Luzern. In sieben statt neun Semestern machte er seinen Master. Schon das Gymnasium durchlief er im Eiltempo: Mit 16 Jahren war er bereits an der Uni immatrikuliert. In den Vorlesungen sass er nicht allzu oft, dafür betreute er in einer Anwaltskanzlei schon seine ersten Klienten. Im Moment schreibt Graf an einer Dissertation mit dem Titel «Praxisänderung im Strafrecht». Er hat noch vieles vor: Anwaltspatent, Notariatsprüfung und allenfalls ein Nachdiplomstudium im Ausland. Ab Herbst wird er nebst der Dissertation wieder zu hundert Prozent in der Anwaltskanzlei tätig sein. In einer kleineren Kanzlei wohlgemerkt, weil er da mehr lernen könne. Graf ist nicht nur schnell, er scheut auch keine Konfrontation: In seiner Ansprache anlässlich der Diplomfeier der Uni Luzern kritisierte er die Rhetorik von Professoren, die «in gemächlichem Tempo aus ihrem eigenen Lehrbuch vorlasen» und deren Vorlesungen für ihn «keinen Mehrwert» hatten. sci
Wolfgang Wohlers, 48, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, ist in das Schussfeld der SVP Zürich geraten. Nach einem Auftritt in der Sendung «10 vor10» des Schweizer Fernsehens foderte die SVP sein Absetzung. Wohlers hatte sich im kritisierten TV-Beitrag zu der in Deutschland angebotenen CD mit gestohlenen Daten von potenziellen Steuersündern geäussert. Konkret sagte Wohlers dazu unter anderem: «Dass ein Staat auf illegal gewonnene Informationen zugreift, das ist vorgekommen und das wird auch wieder vorkommen.» Die SVP Zürich wirft Wohlers vor, er habe «das Vorgehen des deutschen Staates gutgeheissen, welcher Hehlerware kaufen will» und «Landsleute ohne Vorliegen des geringsten Beweises als Wirtschaftskriminelle vorverurteilt». Wohlers möchte die Vorwürfe und die Forderung nach seiner Absetzung nicht kommentieren. Fakt ist: Wohlers bleibt Professor an der Universität Zürich. Und die SVP hatte die beabsichtigte Medienpräsenz.stoc
Jessica und Stéphanie Thum, 22, Jusstudentinnen an der Universität Neuenburg, lächeln seit kurzem grossformatig von Plakatwänden. Gekleidet in ein Edelweisshemd werben die Zwillingsschwestern aus Yverdon für einheimisches Schaffen, das mit ihrer Berufswahl wenig zu tun hat: «Produkte der Bauern. Da greifen wir gleich doppelt zu.» Jessica Thum erklärt, wie es dazu gekommen ist: «Stéphanie hat in ‹20 Minuten› gesehen, dass man sich mit einem Foto und einem Spruch für ein Casting bewerben kann. Wir haben es gemacht und uns in einem zweistufigen Verfahren gegen die anderen durchgesetzt.» Sie hätten keinen bäuerlichen Hintergrund. «Aber wenn wir zwischen Schweizer und exotischen Produkten wählen können, nehmen wir die Schweizer Produkte», erklärt sie die Motivation. Die Thum-Schwestern haben im Herbst 2009 das Bachelorstudium bestanden und sind nun am Master mit Spezialisierung auf Sozialrecht. Sozial ist auch ihr Einsatz für die Bauern: Für ihr Mitmachen bei der Plakataktion des Schweizer Bauernverbandes erhalten sie kein Honorar. Das Geld fürs Studium verdienen sie als Kassierinnen bei Coop.ch
Bünyamin Yasmin, Leiter der Medizinischen Abklärungsstelle (Medas) Oberaargau in Langenthal, darf an Wunder glauben. Dennoch ist er als psychiatrischer Gutachter nicht automatisch inkompetent oder voreingenommen. Das Bundesgericht verneint deshalb seine Befangenheit. Yasmin gehört der evangelikalen Vineyard-Bewegung an. In einem Zeitungsinterview sagte er vor ein paar Jahren, «Heilungswunder» seien möglich. Er habe erlebt «wie ein Loch im Zahn sich durch das Gebet innerhalb einer Stunde geschlossen hat. Ein Furunkel verschwand in einer halben Stunde» (plädoyer 6/08). Das Bundesgericht relativiert den Stellenwert der Aussagen. Yasmin habe sich «nicht zu den Glaubensansichten, sondern zum Gesundheitszustand» der – muslimischen – Versicherten geäussert. Wunderglaube als Befangenheitsgrund würde zudem gläubige Christen gänzlich von der Gutachtertätigkeit ausschliessen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid, den das Zuger Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Felix Gysi gefällt hatte (plädoyer 3/09). tom
Was macht eigentlich Professor Günter Stratenwerth?
Ältere Männer schauen fern und pflegen ihre Geranien, so das landläufige Bild. Anders Günter Stratenwerth: Der 86-Jährige hat gerade das Einführungsreferat zur «4. Zürcher Tagung zum Wirtschaftsrecht» gehalten.
Stratenwerth lebt mit seiner Frau Ursina in Basel und verbringt seine Zeit hauptsächlich damit, mit Professor Felix Bommer aus Luzern seine Bücher zu überarbeiten. Zurzeit den Besonderen Teil 1 seiner Strafrechtsklassiker, der bald in der 7. Auflage erscheinen wird. «Hobbys habe ich eigentlich nicht, die Arbeit war immer mein Hobby», sagt Stratenwerth. Er hält noch regelmässig Referate, gibt ab und zu eine Vorlesung oder schreibt wissenschaftliche Aufsätze – für Festschriften seiner alternden Berufskollegen. Eine eigene Festschrift wollte er nie. Nicht zum 65., nicht zum 70. und auch nicht zum 80. Geburtstag. «Meine Frau meinte nur: Du bildest dir so viel auf dich ein, dass du denkst, du hättest es gar nicht nötig», sagt Stratenwerth und schmunzelt. Er sieht keinen Grund, warum er sich ehren lassen sollte. Er sei als Hochschullehrer privilegiert gewesen, habe ein gutes Leben geführt, und die Begabung habe ihm wohl Gott mitgegeben. «Ich hab schon damals zu einem Kollegen gesagt: Der alten Generation machen wir die Festschriften noch – und dann hören wir auf mit dem Quatsch.»
Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph hat drei Kinder und fünf Enkelkinder. Ein Sohn betreibt in Polen einen ökologischen Bauernhof. Bei seinen Besuchen dort hat der Professor jeweils all die anfallenden Handwerksarbeiten erledigt. Doch die lange Reise ist ihm zu beschwerlich geworden. «Älter werden», sagt Stratenwerth, «bedeutet auch, dass man Lebensmöglichkeiten verliert.»
Seinen scharfen Verstand hat er jedenfalls noch. Ganz so wie früher sei es aber auch bei der geistigen Arbeit nicht mehr, räumt Stratenwerth ein: Sein früheres Pensum von zwei geschriebenen Seiten pro Tag schaffe er nämlich nicht mehr. Dazu brauche er jetzt eineinhalb Tage. stoc
Eingesperrt: Ghassan Khaled, Rechtsdozent
Seit über zwei Jahren sitzt Ghassan Khaled aus Nablus ohne Urteil eines ordentlichen Gerichtes in israelischen und palästinensischen Gefängnissen. Er unterrichtete an der Najah-Universität in Nablus Rechtswissenschaften.
Der Jurist Ghassan Khaled verfasste einen Artikel über internationales Handelsrecht, der auch in der Zeitschrift einer islamistischen Studentenorganisation erschien. Am 16. Januar 2008 verhaftete ihn der israelische Sicherheitsdienst und klagte ihn an, diese Organisation zu unterstützen. Weil aber die Beweise dafür fehlten, hiess das zuständige Gericht seinen Rekurs gut und liess ihn frei. Zwölf Tage später wurde er aber erneut verhaftet. Als «Sicherheitsrisiko» kam Khaled in «Administrativhaft». Diese kann von den israelischen Militärbehörden unbeschränkt verlängert werden und unterliegt keiner Überprüfung durch unabhängige Gerichte.
Am 29. November 2009 wurde die Administrativhaft nicht mehr verlängert und Khaled kam frei. Sofort geriet er jedoch ins Visier des militärischen Sicherheitsdienstes der palästinensischen Autonomiebehörde: Am 7. Dezember wurde Khaled bereits wieder verhaftet. Das oberste palästinensische Gericht ordnete am 3. Februar 2010 seine Freilassung an, weil ein Zivilist nicht vom Militär festgehalten werden darf. Elf Tage später wurde er erneut verhaftet und diesmal von einem Militärgericht zu sieben Monaten Haft wegen «Widerstand gegen die Politik der Autonomiebehörde» verurteilt.
Khaled hatte die palästinensische Autonomiebehörde nicht öffentlich kritisiert, doch er unterstützte sie auch nicht explizit. Dies scheint die Behörde von einem Universitätsdozenten jedoch zu erwarten. Ein Rekurs gegen das Urteil war nicht möglich. Bis heute sitzt Khaled im Jneid-Gefängnis in Nablus ein.
Zurzeit läuft eine weltweite Briefaktion, die von der palästinensischen Autonomiebehörde die sofortige Freilassung des Universitätsdozenten fordert: www.amnesty.ch/schreiben.Reto Rufer, Amnesty International