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Die 15-Personen-Grenze, die im Kanton Bern während der Coronapandemie für Kundgebungen eingeführt wurde, war gemäss Bundesgericht rechtswidrig. Dennoch bleiben frühere Strafbefehle auf Grundlage dieser Bestimmung gültig. Im Dezember wies das Berner Obergericht entsprechende Revisionsgesuche von Klimaaktivisten ab. Sie waren für einen Sitzstreik im März 2021 auf dem Berner Waisenhausplatz wegen der 15-Personen-Regel gebüsst worden. Das Obergericht begründet seinen Entscheid unter anderem damit, eine Revision komme nur in Frage, wenn es um «sich widersprechende Strafentscheide» gehe.
Im gleichen Sinn hatte das Obergericht Bern im Sommer 2022 argumentiert – damals aber zugunsten der Gebüssten: Es hob Strafbefehle auf, welche die Staatsanwaltschaft gegen Teilnehmer der prokurdischen Afrin-Demo wegen Landfriedensbruch verhängt hatte. Nachdem das Regionalgericht eine Demonstrantin vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen hatte, verlangte eine andere die Revision ihres Strafbefehls. Das Obergericht sah einen «unerträglichen Widerspruch» zwischen den Strafentscheiden von Regionalgericht und Staatsanwaltschaft und gab der Frau und rund 50 weiteren Betroffenen recht. Bei der 15-Personen-Regel gab es keine Freisprüche – nur Einstellungen. Darin sieht das Obergericht offenbar keine «sich widersprechenden Strafentscheide».
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