«Die strikte Einhaltung der Form- und Zustellungserfordernisse sowie Fristen des Mietrechts schützt vor unangenehmen Überraschungen in einer Schlichtungsverhandlung.»
Andreas Vögeli, Rechtsanwalt, Zürich
«Es erleichtert einen gut abgestützten Vergleich, wenn man die Klientschaft im Vorfeld der Verhandlung darüber aufklärt, welche finanziellen, zeitlichen und emotionalen Folgen ein Nichtvergleich hat.»
Irene Biber, Rechtsanwältin, Zürich
«Wichtig ist eine inhaltlich saubere Argumentation unter Berücksichtigung des Beweisrechts. Hilfreich ist zudem eine angemessene Portion Charme, gedankliche Flexibilität und Lösungsbereitschaft.»
Mattias Ott, Anwalt, Rechtskonsulent Gastrosuisse, Zürich
«Neben einem gut gefüllten Rucksack mit juristischen Argumenten achte ich darauf, genügend ‹Zückerchen› für die Gegenpartei beziehungsweise Verhandlungsspielraum an die Verhandlung mitzubringen. Oft ist etwas weniger im Ergebnis viel mehr.»
Han-Lin Chou, Rechtskonsulent Zürcher Kantonalbank, Zürich
«Eine Mieterstreckung dient primär dazu, mehr Zeit für die Suche nach einem Ersatzobjekt einzuräumen. Belege über entsprechende Suchbemühungen sollten im Schlichtungsverfahren eingereicht werden.»
Jannis Flachsmann, Rechtsanwalt, Zug
«Den Sachverhalt kurz, prägnant und vollständig darlegen. Die Behörde will einen Streit schlichten, doch Mieter als schwächere Partei dürfen auf ihrem Standpunkt beharren.»
Peter Zahradnik, Rechtsanwalt, Zürich