«Die IV-Stellen sollten Betroffene besser über die ihnen zustehenden Leistungen informieren. Mit gezielter fachlicher Unterstützung gelingt es den Versicherten vielfach, zu ihrem Recht zu kommen.»
Andreas Hübscher, Rechtsanwalt, Baden AG
«Nötig sind rasche Leistungszusprachen ohne langwierige Abklärungsverfahren. Berufliche Eingliederung ist wichtig, soll aber die mittelfristige Existenzsicherung etwa durch eine Rente nicht verbauen.»
Aurelia Jenny, Rechtsanwältin, Zürich
«Das Sozialversicherungsrecht ist komplex, und die Versicherungsträger sind nicht unabhängig. Deshalb sollten neutrale Beratungsstellen finanziell unterstützt und die unentgeltliche anwaltliche Verbeiständung niederschwellig gewährt werden.»
Bernadette Zürcher, Rechtsanwältin und Ombudsfrau des Kantons Zug
«Ich sehe im Bereich der Krankentaggelder Handlungsbedarf. Optimal aus Sicht der Betroffenen wäre eine obligatorische Sozialversicherung für alle Angestellten. Die Anwendbarkeit des ATSG wäre für die Rechtsmittel und die Qualitätsanforderungen an die medizinischen Gutachten für die Betroffenen vorteilhaft.»
Angelika Cueni, Rechtsanwältin, Protekta Rechtsschutz, Bern
«Handlungsbedarf besteht bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit. Es wird zu viel gemutmasst und zu wenig fundiert abgeklärt. Neue interdisziplinäre und eingliederungsorientierte Abklärungsansätze sind gefragt.»
Guido Bürle Andreoli, Coop Rechtsschutz, Aarau
«In der Sozialhilfe hat der Rechtsschutz teils gravierende Lücken. Es braucht eine proaktive und adressatengerechte Information über Rechte und Pflichten durch die Sozialdienste.»
Kathrin Haselbach, Rechtsanwältin, Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht, Zürich