1. AHV 

Weil die AHV und die ihr angegliederten Sozialversicherungen (IV, EO) als Volksversicherungen ausgestaltet sind, müssen mit Blick auf die Finanzierung zwei Abgrenzungen vorgenommen werden. Zunächst sind die Erwerbstätigen von den Nichterwerbstätigen abzugrenzen. Innerhalb der Erwerbstätigen ist im nächsten Schritt eine Abgrenzung zwischen den Selbständigerwerbenden und den Unselbständig­erwerbenden nötig....