Das schweizerische Recht kennt nur Männer und Frauen. Das äussert sich auch in den amtlichen Ausweisen. Das Bundesgericht hiess vor ­einem Jahr eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz gegen ­einen Entscheid des Obergerichts Aargau gut (Urteil 5A_391/2021, 8. Juni 2023). Dieses hatte einem Antrag ­eines in Deutschland lebenden Schweizers stattgegeben, im Pass den Geschlechtseintrag zu streichen. In Deutschland ist das seit ­einigen Jahren möglich.

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