Amtsträger und gewöhnlich Sterbliche
Inhalt
Plädoyer 4/13
03.07.2013
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
Sandra Zrinski
Egal welche Information man braucht: Im Internet wird man immer fündig. Die USA besorgen sich kostenlos, was sie brauchen – gesetzliche Grundlagen hin oder her. Andere Staaten hingegen bezahlen nach wie vor für illegal beschaffte Informationen. So werden zum Beispiel Daten von Bankkonten zu einem Stückpreis zwischen 5 und 260 US-Dollar gehandelt, abhängig von der Menge und von der Bewertung des Verkäufers – fast so wie auf der schweizerischen Versteigerung...
Egal welche Information man braucht: Im Internet wird man immer fündig. Die USA besorgen sich kostenlos, was sie brauchen – gesetzliche Grundlagen hin oder her. Andere Staaten hingegen bezahlen nach wie vor für illegal beschaffte Informationen. So werden zum Beispiel Daten von Bankkonten zu einem Stückpreis zwischen 5 und 260 US-Dollar gehandelt, abhängig von der Menge und von der Bewertung des Verkäufers – fast so wie auf der schweizerischen Versteigerungsplattform Ricardo.ch.
Diese Preisangaben stammen aus der Begründung des deutschen Bundesrates zum Gesetzesentwurf über die Datenhehlerei. Ob die Preise aus konkreten Shoppingerfahrungen zum Beispiel des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans stammen oder aus anderen Offerten destilliert worden sind, geht aus dem erläuternden Bericht zur Vorlage allerdings nicht hervor.
Klar wird hingegen eins: Datenhehlerei soll in Deutschland durch einen neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch verboten werden. Begründung: Es handle sich beim «Handel mit rechtswidrig erlangten Daten grundsätzlich um ein ebenso strafwürdiges Verhalten wie beim An- und Verkauf von gestohlenen Gegenständen». Und so ist auch ein Strafmass vorgesehen, das sich an die ganz gewöhnliche Hehlerei anlehnt: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe für Gelegenheitstäter. Für banden- und gewerbsmässige Datenhehlerei kann die Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahre betragen.l
Wird mit dem Gesetz über die Datenhehlerei nun umgesetzt, was die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Finanzminister Wolfgang Schäuble gefordert hatten: Kein Kauf von Steuer-CDs – der Staat darf nicht zum Hehler werden? Nein, im Gegenteil. Das Gesetz schafft zwei Sorten von Tätern: Gewöhnlich Sterbliche und Amtsträger. Denn wer sich «allein dienstbezogen bemakelte Daten verschafft» und dies ausschliesslich «in Erfüllung gesetzlicher Pflichten» tut, soll auch künftig nicht kriminalisiert werden. Dafür schafft das neue Gesetz eine ausdrückliche «Tatbestandsausschlussregelung». In der Begründung heisst es dazu transparent: «Gedacht wird hierbei vor allem an die Fälle des Erwerbs von sogenannten Steuer-CDs.»