Den Justizbehörden haftet der Ruf an, abgeschottet, öffentlichkeitsscheu und schwer zugänglich zu sein. Der ehemalige Bundesrichter Rolando Forni soll das Bundesgericht in Lausanne auch schon als «Kloster» bezeichnet haben.
Doch auch vermeintlich höchstinstanzliche Rückzugsorte können sich heute nicht gänzlich jener Instanz entziehen, die Bürger und Institutionen gleichermassen ausleuchtet und bewertet: der Suchmaschine Google. Und wie Hotels oder Restaurants müssen sich heutzutage auch Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und andere tragende Säulen der Justiz den Urteilen der Kunden stellen.
Das Bundesgericht in Lausanne wird auf Google von total 53 Rezensenten im Durchschnitt mit vier von fünf Sternen bewertet. Ein ordentliches Resultat, das offenbar auch mit der Beschaffenheit des stolzen Gebäudes zu tun hat. Dieses sei schlicht «bezaubernd – von innen und aussen», schreibt einer. Auch gewisse Urteile wirken sich positiv auf das Rating aus: So gibt ein Kommentarschreiber glatt fünf Sterne und dankt im Namen von «34 Millionen Peruanern». Grund: Der peruanische Fussballer und Volksheld Paolo Guerrero hatte vor der WM 2018 erfolgreich in Lausanne gegen eine Dopingsperre rekurriert.
Nur einen Stern erhält das Bundesgericht hingegen von einem «Thomas Schweizer», der dem Gericht «Entscheidungen aufgrund gefälschter Akten und Gefälligkeitsgutachten» unterstellt. Sein Fazit: «Typisch schweizerisch und welsch!»
Es ist eine Bewertung, die immer noch schmeichelhaft ausfällt, wenn man sie mit den Rezensionen der Bundesanwaltschaft vergleicht: «Korrupt, inkompetent, unnötig – meiner Meinung nach ist dort der gesamte juristische Abschaum der Schweiz angestellt», poltert ein Kommentarschreiber. Gesamtrating der Behörde: mickrige 2,3 Sterne.
Gut, dass da das Bundesstrafgericht, das eng mit der Arbeit der Bundesanwaltschaft zu tun hat, mit 4,4 Sternen deutlich besser wegkommt. Bei Bewertungen wie «Angenehme Stimmung im Gerichtssaal, schöner Aufenthaltsort» fragt man sich allerdings, ob man es hier nicht mit einem Phänomen zu tun hat, das im Zusammenhang mit Restaurants längst gang und gäbe ist: Gefälligkeitsbewertungen.
Das gilt auch im Zusammenhang mit der Pöschwies, dem grössten geschlossenen Gefängnis der Schweiz: «Immer freundliches Personal beim Eingang und der Kontrolle», schreibt einer, «erstklassiger Knast», ein anderer. Negativbewertungen wie jene von «Laur» («wurde verprügelt») sind in der Unterzahl. Mit 3,9 Sternen schneidet das Gefängnis besser ab als manch teures Hotel.