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01.04.2015
Das Anwaltspatent wird von den Kantonen verliehen. Das heisst auch: Sie entscheiden über die Gestaltung der mündlichen und schriftlichen Prüfungen und die Kriterien, die für das Partent erfüllt sein müssen.
Wer die Prüfung in einem Kanton bestanden hat, kann dank des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte dann in der ganzen Schweiz praktizieren. Die Wahl des Prüfungsorts ist wichtig, weil die Anforderungen an di...
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