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Seit Einführung der neuen Prozessordnungen im Jahr 2011 nehmen Gerichte in Zivil- und Strafsachen landesweit elektronische Eingaben entgegen. Bis heute wird diese Möglichkeit selten benutzt. Beispiel: 2019 zählte das Obergericht Bern 176 elektronische Eingaben. Zum Vergleich: Das Berner Gericht eröffnete im letzten Jahr 3155 Verfahren. Geht man von durchschnittlich sechs Eingaben pro Fall aus, machen die elektronischen Eingaben nur knapp 1 Prozent der eingehenden Gerichtspost aus. Dasselbe gilt für die anderen befragten Obergerichte. Beim Kantonsgericht St. Gallen gingen 51 elektronische Eingaben ein, Luzern kam 2018 auf 57 Eingaben, das Obergericht Zürich auf 210. Unbedeutend sind die elektronischen Eingaben auch bei erstinstanzlichen Gerichten: Der Anteil liegt in Bern, Luzern und St. Gallen im Promillebereich.
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