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Ab diesem Jahr werden in der Deutschschweiz kaufmännische Lehrlinge aus Anwaltskanzleien nicht mehr nur nach der allgemeinen KV-Ausbildung unterrichtet und geprüft. Mit der Schaffung der «Betriebsgruppe Advokatur» werden den Lehrlingen neu auch branchenspezifische Inhalte vermittelt, die an den Abschlussprüfungen von Experten aus dem Bereich Kanzlei geprüft werden – so wie dies heute schon zum Beispiel bei Lehrlingen von Banken oder Versicherungen der Fall ist.
Umgesetzt hat dieses Projekt der Verein «Lehrstellen Advokatur». Gemäss seinen Zahlen werden beispielsweise im Kanton Zürich im Schuljahr 2013/14 85 Lehrlinge in 50 Kanzleien ausgebildet. Im Jahr 2006 waren es noch rund 25. Dieser Trend zeichne sich auch in weiteren Kantonen ab. Deshalb soll die Deutschschweizer Regelung mittelfristig auch in der französischen und allenfalls in der italienischen Schweiz eingeführt werden.
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