«Ja, falls der Betrieb die Verwendung privater Daten für den Arbeitseinsatz verlangt. Sei das in Form von Werbung für Veranstaltungen des Arbeitgebers auf Social-Media-Plattformen oder Internetseiten der Angestellten – oder die Verwendung von privaten Telefonnummern im Homeoffice.
Sarah Rosenthal, BVG- und Stiftungsaufsicht, Aargau
«Nein, das Obligationenrecht regelt die Bearbeitung der Daten der Angestellten durch den Betrieb. Zudem besteht eine umfassende Fürsorgepflicht. Angesichts der Revision des Datenschutzgesetzes ist meines Erachtens kein zusätzlicher Schutz notwendig.»
Nicolas Fancincani, Rechtsanwalt, Zürich
«Ja, nächstes Jahr besteht Handlungsbedarf, um die neuen Rechte und Pflichten des revidierten Datenschutzgesetzes umzusetzen. Wegen Homeoffice und der Verwendung von privaten Geräten verschwimmen die Grenzen von privaten und geschäftlichen Daten. Diese Grenzen gilt es zu sichern.»
Rehana Harasgama, Rechtsanwältin, Zürich
«Ja, denn die Arbeit wird immer komplexer. Und die Vermischung von Arbeits- und Privatleben wird zur Regel. Die Angestellten sollten transparent über den Umgang mit privaten Daten informiert werden, um Problemen vorzubeugen.»
Philipp Mittelberger, Rechtsanwalt, Vaduz FL
«Ja, denn der Arbeitsplatz ist zunehmend ‹entgrenzt›. Vor allem, wenn Arbeitsort, Arbeitsgeräte und Internetnutzung nicht klar vorgegeben sind, besteht das Risiko, dass der Betrieb Daten der Angestellten aus dem Privatbereich erhält.»
Sara Licci, Rechtsanwältin, Zürich
«Ja, Handlungsbedarf besteht meines Erachtens bei den KMUs, bei denen das Datenschutzthema vielfach nicht so offensichtlich ist. In Unternehmen der Gesundheits- oder Versicherungsbranche ist das Bewusstsein für das Datenschutzrecht viel ausgeprägter.»
Vladan Lazic, Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe, Zürich