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27.10.2020
Andrea Caroni, 40, FDP-Ständerat und Rechtsanwalt in Appenzell-Ausserrhoden, zeigt sich über den raschen Demokratieabbau und die Reaktionen der Bevölkerung darauf besorgt. In einem Weblaw-Webinar zur Coronakrise äusserte er sein Erstaunen dazu, wie die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen durch die Medien kampagnenmässig begleitet wurden – mit unmittelbaren Konsequenzen für das Verhalten der Bevölkerung.
«Man hing an den Lippen des Bundesrats», stellte Caroni fest und fügte selbstkritisch an: «Sogar ich, als sehr liberaler Parlamentarier, ertappte mich, wie ich mich fast schon freute, von der Landesregierung endlich wieder Instruktionen zu erhalten, wie ich mich zu verhalten habe.» Ironisch sprach er von einer Art «Stockholm-Syndrom» (Sympathie einer Geisel zu den Geiselnehmern). «Und bei der Bevölkerung war es offenbar auch so.»
Aufgefallen sei ihm dies bei der Unterschriftensammlung für eine ausserordentliche Session des Parlaments: «Die Reaktionen aus der Bevölkerung waren fast alle negativ. Das Parlament solle sich nicht einmischen. Im Parlament würden doch alle nur durcheinander schwatzen. Caroni besorgt: «Das erinnerte mich im Ton an düstere Zeiten, die der Parlamentarismus einst durchgemacht hat.»
Artur Terekhov, 25, Jurist und Steuerexperte in Oberengstringen ZH, hat sich die strikte Trennung von Judikative und Legislative im Kanton Zürich zum Ziel gesetzt. Mittels einer Initiative fordert er den Zürcher Kantonsrat auf, § 25 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte zu ändern. Neu soll es Kantonsräten oder einem Statthalter nicht mehr erlaubt sein, zugleich im Kanton als Richter zu amten. Terekhov zu plädoyer: «Es gibt keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass jemand auf Bezirksebene hauptberuflich als Richter arbeitet und auf Kantonsebene nebenamtlich im Parlament sitzt und Gesetze erlässt.» Zurzeit sitzen im Kanton Zürich mehrere Richter im Kantonsrat.
Inspiriert für seine Initiative wurde Terekhov von bundesrechtlichen Regelungen wie etwa dem Artikel 6 des Bundesgerichtsgesetzes. «Sie schliessen Nebentätigkeiten von Richtern zu Recht sehr weitgehend aus, um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken.»
Fatou Bensouda, 59, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), ist seit September um einen mächtigen Feind reicher geworden. Die gambische Rechtsanwältin verdächtigt US-Soldaten in Afghanistan, Kriegsverbrechen begangen zu haben. Sie habe genügend Beweise dafür, dass US-Soldaten und Mitarbeiter des US-Auslandsgeheimdienstes CIA in den Jahren 2003 und 2004 Häftlinge folterten.
Die US-Regierung reagierte gegen die Ermittlungen und setzte Bensouda gleich auf die Sanktionsliste «Specially Designated Nationals and Blocked Persons». Auf dieser über 600-seitigen schwarzen Liste finden sich weltweit Tausende Unternehmen, Organisationen, Vereine oder Individuen, «die ein Risiko für die nationale Sicherheit sowie die Aussen- und Wirtschaftspolitik der USA» darstellen könnten und deshalb sanktioniert werden.
Allfälliges Vermögen von Bensouda in den USA wird nun eingefroren. Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs werde aber weiterhin zur Uno nach New York reisen, wenn sie dem Weltsicherheitsrat Bericht erstatten müsse, heisst es aus dem Büro Bensoudas. Und die Chefanklägerin werde unbeirrt mit ihrer Arbeit fortfahren, denn der ICC sei «unparteiisch und unabhängig».
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