Max Bleuler, 71, Rechtsanwalt in Zürich, erntete höchstrichterliche Kritik an seiner Tätigkeit als amtlicher Verteidiger. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass er schon vom erstinstanzlichen Gericht hätte entlassen werden müssen.
Sein Vorgehen sei «in mehrfacher Hinsicht problematisch» gewesen (BGer 6B_212/2017 vom 4. August 2017). Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich hatte Bleuler für die Angeklagte einen Schuldspruch und die Anordnung einer ambulanten Massnahme beantragt, obwohl der erbetene Verteidiger und auch die Angeklagte persönlich einen Freispruch beantragt hatten. Schon vorher reagierte Bleuler in einer Eingabe auf Beweisanträge des erbetenen Verteidigers mit einer unaufgeforderten Eingabe. Darin kritisierte der amtliche Verteidiger die von ihm vertretene Beschuldigte: Die Tendenz ihrer Beweisanträge sage etwas aus über ihre Persönlichkeit, insbesondere «über ihre innere Einstellung», gegenüber dem Strafverfahren.
Das Bundesgericht bezeichnete das Verhalten Bleulers als «klar im Widerspruch zu den Pflichten des amtlichen Verteidigers». Der Zürcher Anwalt wollte auf Anfrage von plädoyer zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.
Margrit Weber-Scherrer, 59, Rechtsanwältin in Zürich, muss sich ab und zu mit brisanten Rechtsproblemen beschäftigen. Anlass: Die Walliser Schulgemeinde Stalden hatte an die Adresse der Schüler ein Knutschverbot erlassen. Laut Reglement darf «auf dem Schulareal nicht mehr geknutscht» werden. Grund für die Einführung des Verbots waren gemäss Schuldirektorin Christine Wenger allzu innig verliebte Oberstufenschüler, die zwischen den Lektionen und auf dem Pausenplatz Zärtlichkeiten ausgetauscht hätten.
Die auf Schulrecht spezialisierte Anwältin Weber-Scherrer kam nach einer Analyse von Sachverhalt und Rechtslage laut «Sonntags-Zeitung» zum Schluss, das Knutschverbot sei wohl rechtmässig. Gemäss dem kantonalen Gesetz über das öffentliche Unterrichtswesen gehöre es im Wallis zu den Aufgaben der Schule, den Schüler «auf seine Aufgaben als Mensch und Christ mittels sittlicher Erziehung vorzubereiten». Auch dürfte das Knutschverbot für das Schulareal nach lokaler Ansicht wohl im öffentlichen Interesse liegen.
Ein kleines Fragezeichen setzte sie allerdings bei der Verhältnismässigkeit. «Muss Knutschen wirklich verboten werden?» Auf eine Antwort auf diese Frage wollte sich Weber-Scherrer gegenüber plädoyer nicht festlegen.
Felicitas Lenzinger, 63, Vorsitzende Präsidentin am Strafgericht Basel-Stadt, ist keine grosse Verfechterin des Öffentlichkeitsprinzips in der Justiz. Ein Journalist der Basler «Tageswoche» versuchte über mehrere Wochen vergeblich, vom Strafgericht Basel-Stadt die Fallzahlen und Entscheide zu erhalten, in denen das Gericht seit Oktober 2016 eine Landesverweisung ausgesprochen hatte.
Zuerst beantwortete die SP-Richterin das Gesuch lapidar mit den Argumenten «keine Zeit, keine Ressourcen» und «zu grosser Aufwand». Erst nachdem der Journalist gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip formell einen Antrag gestellt hatte, kam Bewegung in die Sache: Dem Journalisten wurden zwölf Urteile versprochen, wenn er zum Voraus 300 Franken zahle. Die Anonymisierung dieser Urteile sei nämlich mit einem «erheblichen Aufwand» verbunden.
Die Richterin könnte von ihren Kollegen im Nachbarkanton einiges lernen. Die Baselbieter hatten dem Journalisten innert Kürze eine kleine Statistik zu den Fallzahlen bereitgestellt. Nach knapp einer Woche erhielt er einen Stapel anonymisierter Urteile – kostenlos.