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Andreas Noll, 46, Advokat in Basel, lancierte zusammen mit über 40 weiteren Juristen am Tag der Pressefreiheit vom 3. Mai einen Appell an den Bundesrat, dem Wikileaks-Gründer Julian Assange Asyl in der Schweiz zu gewähren. Assange habe Kriegsverbrechen der USA aufgedeckt und dürfe nicht an die Kriegsverbrecher ausgeliefert werden, so der Basler Rechtsanwalt. «Die Schweiz könnte Assange ein humanitäres Visum zur Einreise in die Schweiz ausstellen.»
Ein humanitäres Visum kann erteilt werden, wenn jemand unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Die Person muss in einer besonderen Notsituation sein. «Assange drohen bei einer Auslieferung in die USA Folter oder Misshandlung, weshalb zweifellos eine individuelle Gefährdung vorliegt», sagt Noll.
Noll weiss natürlich, dass ein Schweizer Asyl für Assange zurzeit nicht umsetzbar ist, da er in London inhaftiert ist. Noll dazu: «Es ist trotzdem eine Bürgerpflicht, klar zu sagen, dass man nicht damit einverstanden ist, wenn mit einem Enthüllungsjournalisten, der diverse Kriegsverbrechen der USA aufdeckte, so umgegangen wird.» Die Schweiz könne politisch aktiv werden und alle nötigen Anstrengungen unternehmen, um Assange in die Schweiz zu holen.
Peter Breitschmid, 65, seit Anfang Jahr emeritierter Professor für Privatrecht an der Universität Zürich, ist durchaus noch gut für kreative Ideen. In einem Beitrag im Jusletter, der nicht zufällig das Datum des 1. April trägt, befasste er sich mit der Erbrechtsrevision. Das Justizdepartement schlug unter der Leitung einer «sozialen Pianistin» (Breitschmid) eine Lösung vor, die Konkubinatspartnern nicht einen eigentlichen erbrechtlichen Anspruch gewährt, sondern «eine Post-Mortem-Kompensationsleistung für den Fall, dass der überlebende Partner der Sozialhilfe zur Last fallen sollte».
Den innovativen Ex-Professor führt solch magistrales Denken zu weiteren Lösungsvorschlägen.Die anstehende Abstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung biete – «da die Einheit der Materie ja ohnehin etwas angezweifelt wird» – die ausgezeichnete Gelegenheit, die AHV langfristig durch eine höchst einfache Massnahme auf eine solide Grundlage zu stellen: Nämlich «die Reduktion der Verfügungsfreiheit im Erbrecht auf maximal das Doppelte des testamentarisch dem Gemeinwesen zugewendeten Betrags». Anders formuliert: Wer nicht testamentarisch zugunsten des Gemeinwesens verfüge, habe keinerlei testamentarische Verfügungsbefugnis.
Thomas Merkli, 68, Bundesrichter, unterlag bei der Frage der Annullierung der Abstimmung zur «Heiratsstrafe» gegen seine vier Abteilungskollegen. Verschiedene Politiker der CVP hatten in ihren Kantonen 2016 Abstimmungsbeschwerde erhoben. Grund war eine Falschinformation im Abstimmungsbüchlein. Statt 80000 Doppelverdiener-Ehepaare waren 454 000 von der Änderung betroffen. Die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts annullierte deshalb mit Urteil vom 10. April das Abstimmungsergebnis.
Merkli begründet seine abweichende Meinung gegenüber plädoyer damit, dass die beanstandeten Zahlen auf das Ergebnis keinen bestimmenden Einfluss hatten. 27000 Nein-Stimmende hätten Ja stimmen müssen, damit die Vorlage angenommen worden wäre. Die vielen Nein-Sager hätten sich aber durch korrekte Zahlen nicht umstimmen lassen. Ihr Nein legten sie nach Ansicht Merklis wegen der engen Definition der Ehe ein, wegen des Ausschlusses des Splittings, des nötigen Wechsels des Steuersystems oder weil sie Doppelverdiener-Ehepaare insgesamt betrachtet nicht benachteiligt fanden. «Ein Meinungsumschwung wäre nur bei jenen in Betracht gefallen, die wegen der hohen Kosten (2 bis 4 Milliarden Franken Mindereinnahmen) mit Nein stimmten.»
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