Andreas Hauenstein, 41, Rechtsanwalt in Zürich, sieht sich mit einem komplexen Mandat konfrontiert, das ein verstorbener Berufskollege zu verantworten hat. Hauenstein versucht, einer 81-jährigen Klientin wieder zu ihrem Geld zu verhelfen, das vom im Februar aus dem Leben geschiedenen Zürcher Rechtsanwalt, FDP-Kantonsrat und Zunftmeister Jörg Rappold offenbar veruntreut wurde. Es geht um nicht weniger als 15 Millionen Franken.
Rappold anerkannte am 19. Januar 2015 auf dem Notariat Zürich-Hottingen «vorbehaltlos», seiner Klientin 15 Millionen Franken zu schulden. Rappold hat die Millionenschuld aber vor seinem Tod nicht zurückgezahlt. Vom Geld fehlt laut Hauenstein jede Spur – und niemand wolle dafür geradestehen.
Eine mögliche Quelle für die Wiedererlangung der Millionen wäre ein Konkursverfahren über den Nachlass, so der Anwalt. «Allenfalls könnten auch Dritte als Zahlungspflichtige in Frage kommen.» Konkreter wurde er gegenüber plädoyer nicht. Die Kanzlei Rappold & Partner hat ihren Namen inzwischen geändert. Rappold habe bereits letztes Jahr seinen Austritt als Konsulent erklärt.
Susanne Bachmann, 50, Präsidentin des Bezirksgerichts Hinwil ZH, hat ein zwiespältiges Verhältnis zur Öffentlichkeit. Die SVP-Richterin lehnte ein Gesuch der Zeitschrift «Saldo» um das Fotografieren eines leeren Gerichtssaals ab. Begründung: Die Gerichtssäle seien «verschlossene, der Öffentlichkeit nicht zugängliche Räumlichkeiten», die aus Sicherheitsgründen nicht fotografiert werden dürften. Das Gericht lehne sämtliche Anfragen dieser Art ab, «auch aus Gleichbehandlungsgründen». «Saldo» publiziert in jeder Ausgabe eine Gerichtsreportage über eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, illustriert mit einer Foto des jeweiligen Verhandlungssaals.
Mit ihrer Ansicht scheint Bachmann am Bezirksgericht Hinwil aber ziemlich alleine dazustehen. Auf Beschwerde von «Saldo» an die Kanzleikommission des Gerichts entschieden der Vizepräsident des Gerichts und zwei Richterinnen anders: Während Verhandlungen seien Aufnahmen nicht gestattet. Ausserhalb gelte das Verbot «nicht absolut». Es bestehe ein «offensichtliches öffentliches Interesse an einer seriösen Berichterstattung» über Verfahren und Entscheide. Der Gerichtsbetrieb werde durch einen abgesprochenen kurzen Fototermin nicht in unzumutbarer Weise gestört.
Balthasar Wicki, 52, Rechtsanwalt in Zürich, sieht sich als Pionier einer neuen Form von Werbung für Anwälte. Auf der Internetplattform Youtube platziert er Kurzfilme mit Eigenwerbung. In den Videos spricht er über Unternehmenskrisen und ihre Bewältigung. Originalton: «Eine Krise ist primär eine Krise. Erst wenn ein Unternehmen eine Restrukturierung zustande bringt, eröffnen sich neue Möglichkeiten.»
Die Investitionen in die Kanzleiwerbung scheinen sich in Grenzen zu halten. Wicki: «Für die Kurzfilme brauchte ich zwei Kameramänner und einen Interviewer. Ich habe dafür nur eine vierstellige Summe bezahlt.» Die meisten Anwaltswebseiten seien Bleiwüsten, die Fachkompetenz und die Seriosität werde betont, «aber es bleibt immer eine Barriere zum Publikum». Das wolle er auf seiner Webseite verhindern. Und wie kommt das bei seinen Klienten und Berufskollegen an? «Es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Kanzleien nachziehen und ebenfalls mit bewegten Bildern arbeiten.» Auf Youtube habe er bereits über 600 Klicks gezählt. Und «die Besucherzahl auf der Kanzleiwebseite» steige stetig. Deshalb seien drei weitere Videos geplant.