Adrian Lobsiger, 63, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, prüfte für die Suva die Zulässigkeit der Auslagerung von Personendaten in eine Microsoft-Cloud. Die Daten betreffen alle Sparten der Suva – die Unfallversicherung, die Militärversicherung sowie die zwei Rehabilitationskliniken der staatlichen Versicherung: etwa Geschäftskorrespondenz, Falldokumentationen, Fall­management, Videokonferenzen, Telefonate und Projekt­unterlagen.

In seiner Antwort an die Suva stellte der oberste Datenschützer unmissverständlich klar, dass der US-amerikanische Konzern dem Cloud-­Act untersteht. Dieses Gesetz verpflichtet die Unternehmen in den USA, auf Anfrage der ­Behörde gespeicherte Daten ­herauszugeben. Das erfolge «ohne Beachtung der von der schweizerischen Rechtsordnung verlangten Verfahren und ­Garantien». «Mächte» wie die USA mit unzureichendem Datenschutz würden «grundsätzlich alle Arten von Infor­mationen akkumulieren» und zielten auf das Gemein­wesen als Ganzes und nicht nur auf einzelne Datenkategorien.

Die Suva hält trotzdem an der  Auslagerung der Daten an Microsoft fest. Der Vertrag sei mit der irischen Tochtergesellschaft abgeschlossen. Diese habe sich zur Geheimhaltung verpflichtet.

Ueli Kieser, 66, Rechtsanwalt in Zürich und Titularprofessor für ­Sozialversicherungsrecht, wird nicht nur im plädoyer gelesen (siehe Seiten 52 ff.). Er ist der meistzitierte Gesetzeskommentator des Landes. Dies ergab eine Analyse der Plattform Swissrights.ch. Diese wertete rund eine Viertelmillion Urteile der Jahre 1950 bis 2020 aus. 

Der Name Ueli Kieser tauchte am häufigsten auf. Auf dem ­zweiten Platz landeten Alfred Kölz, Jürg Bosshart, Martin Röhl. Den dritten Rang erzielten die Kommentatoren namens «Schmid». Marcel Enzler, Präsident der Herausgeber von Swissrights: «Die Analyse zählte hier nur den Nachnamen.» Es bestehe noch Verbesserungspotenzial.

Ueli Kieser wusste vor der Anfrage von plädoyer nichts von seiner Prominenz. Er erklärt sich den ersten Rang damit, dass er «viel und praxisbezogen» schreibe. Die allgemeine Zitierpraxis sieht er durchaus auch kritisch: Das Bundesgericht etwa zitiere fast nur zustimmende Quellen. «Aber ich stimme dem Bundesgericht längst nicht immer zu», stellt er klar. Stehe im Urteil «ebenso Kieser», bedeute das teils nur, dass er das Bundes­gericht zitiert habe, das früher so entschieden habe.

Daniel Hürlimann, 36, Pro­fessor an der Berner Fachhochschule für Wirtschaft, hat eine Habilitationsschrift zu einem gesellschaftlich höchst relevanten Thema verfasst. In seiner Analyse «Recht und Medizin am Lebensende» stellt er fest, dass in der Schweiz immer mehr ­Patienten am Lebensende mit starken Medikamenten ruhig­gestellt werden. «Im Jahr 2001 waren es noch knapp fünf ­Prozent der Verstorbenen, im Jahr 2013 bereits über 17 Prozent.» Diese Art von Ruhig­stellung dürfte aber nur «das letzte Mittel zur Linderung von ­Symptomen sein», so Hürlimann in der Fachzeitschrift «Medinside.ch». 

Bei der «kontinuierlich tiefen Sedierung» werde das Bewusstsein medikamentös so stark ­getrübt, dass verbales Kommunizieren nicht mehr möglich sei. Der Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht befürchtet, in ­Spitälern oder Pflegeheimen könnten mit diesem Vorgehen gezielt Leben verkürzt werden – «eine verdeckte Form der Tötung auf Verlangen, oder sogar ohne diesbezüglichen Wunsch der Patienten». Er fordert eine breite Untersuchung der steigenden Zahl der Sedierten und bedauert, dass solche Themen in der Schweiz «konsequent tot­geschwiegen» würden. Auch Tweets und Zeitungsartikel ­hätten meistens nur betretenes Schweigen ausgelöst.