Martin Killias, 74, emeritierter Kriminologe und Präsident des Schweizer Heimatschutzes, kritisiert den Entwurf des vom Bundesrat im September veröffentlichten CO2-Gesetzes scharf. Grund: Das Gesetz sieht eine gezielte Förderung des Abbruchs von Altbauten vor, verbunden mit dem Anreiz der Zusicherung einer erhöhten Ausnützung der Grundstückfläche im Fall eines Neubaus. Der langjährige Strafrechtsprofessor Killias spricht in der Zeitschrift «Schweizer Standpunkt» von «einer drohenden Abbruchwelle nie gesehenen Ausmasses».
Das Problem: Die verbrauchte Energie für die Abbrüche übersteigt laut Killias das Energiesparpotenzial eines Neubaus während seiner ganzen Lebensdauer bei Weitem. Dazu komme das Problem der Bauabfälle, die über 80 Prozent der jährlich in der Schweiz «versenkten» Abfallmenge ausmachen. «Selten wurden mit einem Gesetz, das den Schutz des Klimas bezweckt, derart massive Umweltschäden derart gezielt gefördert», sagt Killias. Man könne nur hoffen, dass das Parlament die «massiven Schäden», die für das Klima und die Umwelt drohen, erkennen wird. Das revidierte CO2-Gesetz dürfte demnächst im Parlament behandelt werden. Eine frühere Version des Gesetzes wurde von den Stimmberechtigten im Juni 2021 knapp abgelehnt.
Ludwig A. Minelli, 90, Rechtsanwalt, beobachtet Haftbedingungen in der Schweiz weiterhin geduldig und akribisch. In der Zeitschrift «Mensch und Recht» vom September stellte er die gröbsten Mängel zusammen, gestützt auf den neusten Bericht des Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher Behandlung (CPT). Minelli kommt auf eine Mängelliste mit 21 Punkten.
Die CPT-Experten kritisieren etwa eine «übermässige Gewaltanwendung» der Polizei während Festnahmen, insbesondere durch vermummte Beamte der Anti-Drogen-Einheit des Kantons Zürich. In Genf und Zürich wurden teils rassistische Beleidigungen und aggressives Verhalten der Polizisten bemängelt. Minderjährige wurden von der Polizei ohne Anwalt oder Vertrauensperson befragt. Im Kanton Zürich wurden Inhaftierte zu lange ohne Arzt und Kommunikation zur Aussenwelt weggesperrt. Minelli betont: «Vielfach sind in diesem Bericht die gleichen Mängel gerügt worden wie seit Jahrzehnten.» Ein Teil der Behörden würde die Kritik des CPT ernst nehmen, aber das sei nur eine kleine Minderheit. Der Anwalt hat einen Vorschlag, wie den Missständen beizukommen sei: Die Anwaltschaft habe die «Aufgabe, vermehrt auf solche Verhältnisse zu achten und mit Beschwerden zu reagieren».
Yves Donzallaz, 61, Richter an der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts, hat bei seinen Berufskollegen nicht durchwegs Rückhalt: Als die 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter darüber zu befinden hatten, ob sie seine Kandidatur zum neuen Gerichtspräsidenten unterstützen, sprachen sich 15 dagegen aus. Drei enthielten sich der Stimme oder waren abwesend. Wahlbehörde ist zwar das Parlament, doch das Misstrauen der Richterschaft gegenüber einem ihrer Kollegen liess aufhorchen: Der «Sonntagsblick» glaubte, dass dabei auch eine über 4000-seitige medizinrechtliche Abhandlung eine Rolle gespielt haben könnte, die Donzallaz neben seiner Tätigkeit als Bundesrichter verfasste. Hat er ob seiner schreiberischen Tätigkeit die Kernarbeit am Gericht vernachlässigt? Kontrollieren lässt sich das schwer: Eine Rechenschaftspflicht über die Arbeitszeit und Leistung gibt es für Bundesrichter nicht.
Donzallaz erklärte derweil, für seine Arbeit am Opus magnum einen Grossteil der Freizeit geopfert zu haben. Auch habe er schon als selbständiger Rechtsanwalt und Notar etwa ein Dutzend juristische Werke und Fachartikel verfasst. Die Frage, wie dies neben seinem Hauptberuf möglich sei, sei ihm schon damals gestellt worden.