Karl Wüthrich, 71, Rechts­anwalt mit Hauptgebiet Liqui­da­tionen, orientiert sich an Kon­­­fuzius, um Stress zu vermeiden. Er arbeite nach dem Motto ­«Zupacken, Entscheide fällen, Verantwortung tragen», wenn er ein Unternehmen liquidiere.

Im Nachlassverfahren der Swissair hätten diese Tugenden nicht gereicht. Denn die Angestellten meldeten Lohnforde­rungen von 2 Milliarden Franken an, denen Aktiven im Wert von nur 450 Millionen gegenüberstanden. Der Liquidator hätte den vorzeitigen Widerruf der Nachlassstundung beantragen müssen. Der Konkurs drohte. Da habe er auf sein «Bauch­gefühl» gesetzt und nach einer ­Lösung gesucht, wie er die Lohnforderungen ­reduzieren konnte.

Nachdem er sie gefunden hatte, habe er sich an Jimmy Cliffs Songtext «You can get it if you really want. But you must try» gehalten, schreibt er in der Zeitschrift «Blätter für Schuldbetreibung und Konkurs». Mit Erfolg: Die meisten Angestellten akzeptierten den Vorschlag. So sanken die Forderungen auf 340 Millionen Franken.

Auch sonst blieb Wüthrich bei  der Abwicklung der Swissair gelassen. Er habe sich an einen Rat von Konfuzius gehalten: «Wer das Ziel kennt, kann entscheiden; wer entscheidet, findet Ruhe; wer Ruhe findet, ist sicher; wer sicher ist, kann überlegen; wer überlegt, kann verbessern.»

Elisabeth Escher, 69, pen­sionierte Bundesrichterin, war während ihrer 25 Jahre am obersten Schweizer Gericht eine Schwerarbeiterin. Die Walliser Richterin beteiligte sich pro Jahr an fast 500 Entscheiden – als Referentin oder beigezogene Richterin. Im besten Fall habe sie auch als Beisitzerin den ­an­gefochtenen Entscheid, die Beschwerde, die Beschwerde­antwort und die kantonalen ­Akten angeschaut, erzählte sie in einem Interview der «Zeitschrift für Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht».

Sie selbst habe pro Jahr gegen 40 Urteile verfasst, und zwar «pfannenfertig», inklusive ­Sachverhalt, Prozessgeschichte und Kostenfolge. Das sei ihre ­Lieblingsbeschäftigung gewesen. Im Interview gibt Escher ­Anwälten Tipps für den Gang ans Bundesgericht: Sie sollten sich zuerst fragen, was die ­Kernfrage des Falls sei, und dort einhaken. Und dann auf Ausschmückungen verzichten, die nichts mit der sich stellenden Rechtsfrage zu tun hätten. ­«Nebelpetarden», die einen heiklen Punkt verschleiern ­sollen, sind laut Elisabeth Escher kon­traproduktiv.

Moritz Leuenberger, 78, Rechtsanwalt und Bundesrat im Ruhestand, hat seinem ­lang­jährigen Büropartner und Freund Kurt Meier einen letzten Dienst erwiesen. Meier war am 20. Juni 77-jährig an einer schweren Krankheit gestorben.

An der Trauerfeier blickte ­Leuenberger auf die Praxis­gemeinschaft «aus drei Pfarrerssöhnen und einem Muslim» ­zurück und würdigte das langjährige Engagement Meiers in seinem Spezialgebiet Arbeitsrecht – aber auch für die Asbestopfer, für die nach einem runden Tisch mit dem zustän­digen Departement schliesslich ein Fonds geschaffen wurde.

Meiers Rechtsschriften und Plädoyers fielen zunehmend durch literarische Qualität auf. «Ein leichter, verspielter Stil, nicht verbissen, sondern mit ­einer gewissen Distanz, oft ­ironisch, aber immer liebevoll», so Leuenberger. Bei einer ­fristlosen Entlassung eines ­SBB-­Angestellten habe Meier die Rechtsschrift als Gedicht ­for­muliert – das Gericht hiess die Klage gut. Gedichte waren die Form, in denen Meiers Schalk und ­Wortwitz am besten zum Ausdruck kamen. In seinen eigenen ­Worten formuliert, nahm er mit dem Tod «von seinem Zustand Abstand». Als Leuenberger die Trauerfeier mit ihm besprach, kommentierte Meier: «Mit diesem Ablauf kann ich leben.»