Fabian Teichmann, 32, Rechtsanwalt in St. Gallen, hält mit Werbung in eigener Sache nicht zurück. In Internetvideos gibt er zum Besten, er habe das Jus-­Studium an der Uni St. Gallen in nur einem Jahr absolviert und «unerwartet alles bestanden».

Teichmann sagt auf Anfrage, das Einführungsjahr habe er nicht absolvieren müssen, weil er zuvor in Mailand und St. Gallen Wirtschaft- und ­Finanzwissenschaft studiert habe. Mittlerweile absolvierte Teichmann nach eigenen An­gaben zehn Masterstudiengänge, unter anderem in Informatik, Psychologie und Neurowissenschaften, und erwarb zudem zwei Doktortitel in Jus und Wirtschaft.

Teichmann führt eine Kanzlei mit über 25 Angestellten und hat bereits mehrere Hundert wissenschaftliche Beiträge publiziert. Die nötige Zeit dafür verdankt der Deutsche in einem Video auch seinen Assistenten: «Sie sind so freundlich, dass sie mir jeden Tag das Frühstück vor die Türe stellen.» Deshalb müsse er sich nicht «mit Alltags­tätigkeiten wie der Zube­reitung von Speisen» aufhalten. Während Bilder eines Businessjets ­erscheinen, sagt der um­triebige Anwalt im Videoclip: «Dann gibt es natürlich die ­Reisetage, an denen ich Mandanten im Ausland besuche, das ist ein ganz wesentlicher Teil meiner Tätigkeit.»

Susan Emmenegger, 57, Pro­­fessorin an der Universität Bern, fordert klarere Verantwortlichkeiten in den Führungsetagen von Banken. Laut der «Handelszeitung» plädierte die Berner Professorin für Bankenrecht am «Financial Stability Law Forum» in Zürich für die Einführung ­eines «Senior Manager Regimes» in der Schweiz, um Führungskräfte bei Krisen oder Skandalen stärker zur Rechenschaft zu ziehen. «Wir sehen es mit einer ­g­ewissen Regelmässigkeit, dass bei einer Krise oder einem ­Skandal diejenigen Personen, die die Führungsverantwortung für die Bank tragen, am Ende eben doch nicht verantwortlich sind», sagt Emmenegger.

Als Beispiel nennt sie die ­Credit Suisse und stellt nüchtern fest: «Geboren am 5. Juli 1856, gestorben am 19. März 2023, begraben am 31. Mai 2024 mit Löschung im Handelsregister. Die Todesursache? Missmanagement.»

Der Fall Credit Suisse sei symptomatisch für ein grösseres Problem, so die Juristin: «Es gibt handfeste Gesetzesver­letzungen, die nicht nur viel Geld, sondern auch viel Ver­trauen ­gekostet ­haben.» Doch wenn man frage, wer für diese ­Verf­ehlungen verantwortlich sei, bleibe das Bild diffus. Deshalb müsse ein kla­reres Verantwortungsregime ­eingeführt werden, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden.

Andreas Zuber, 50, leitender Staatsanwalt in Schaffhausen, fiel nicht zum ersten Mal wegen ­ungewöhnlicher Amtsführung auf. Nach dem ersten Todesfall in der Suizidkapsel «Sarco» im letzten September im Wald von Merishausen SH liess er ­Florian Willet, den ­Direktor der Sterbehilfeorganisation «The Last ­Resort», verhaften und hielt ihn zehn Wochen in Untersuchungshaft fest. Zuber wirft ihm vor, die Frau vorsätzlich erwürgt zu haben. Er entliess ihn erst aus der U-Haft, nachdem sich ­Willet beim Obergericht beschwert hatte. Zuber gewährt Willets Anwalt bis ­heute keine Akteneinsicht.

Der Luzerner Professor Bernhard Rütsche kommentiert das als «höchst ungewöhnlich». Er vermutet im «Tages-Anzeiger», die Staatsanwaltschaft wolle ein Exempel statuieren. «Sie steht möglicherweise unter Druck, ­gegen diese Form der Suizidhilfe hart vorzugehen.» Wegen des laufenden Verfahrens will Zuber dazu keine Stellung nehmen.

Er sorgte bereits vor Jahren für Schlagzeilen. 2015 war er Staatsanwalt in Kreuzlingen TG. Das Bundesgericht setzte ihn bei einem Tötungsverfahren ­wegen Anscheins der Befangenheit und «teilweise krasser ­Verfahrensfehler» ab. Er hatte sich ­ausserhalb des Protokolls mehr als zehn Stunden mit ­einem ­Kronzeugen unterhalten (plä­doyer 2/2018).