Marcel Riesen-Kupper, 65, setzte sich erfolgreich gegen ­politische und mediale Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts zur Wehr. Im Interview des Magazins ­«Prison-info» vor seiner Pensionierung begründete er engagiert, warum eine solche Verschärfung und die Einführung der Verwahrung im Jugendstrafgesetz nicht ­notwendig sind. Riesen-­Kupper leitete 17 Jahre lang die Zürcher Jugendanwaltschaft.

«Es ist wichtig, ­einen kühlen Kopf zu bewahren», mahnt der Jurist. Die Verwahrung sei bereits im Erwachsenenstrafrecht problematisch, im Jugendstrafrecht noch viel mehr, «da sich jugendliche Täter altersbedingt verändern und zuverlässige ­Prognosen fast unmöglich sind». Statistiken belegten zudem, dass Morde durch Jugendliche in der Schweiz «äusserst selten» seien.

Der Jurist betont, dass das ­Jugendstrafrecht über die blosse Bestrafung hinausgeht und auf den Schutz sowie die Erziehung der Jugendlichen zielt. Wiederholungstäter seien deshalb auch selten: Von jährlich 6000 Fällen kämen rund 80 Prozent der ­Jugendlichen nur einmal mit der Jugendanwaltschaft in ­Kontakt. In den meisten sonstigen Fällen handle es sich um «Bagatellen».

Karl Spühler, 89, Rechtsanwalt, blickt in seiner im September ­erschienenen Autobiografie «Vom Dorfbub zum Bundesrichter» auf seine juristischen ­Tätigkeiten zurück. Der Zürcher Jurist war Stadtschreiber, Rechtskonsulent, Bezirks-, Ober-, ­Kassations- und Bundesrichter sowie Hochschulprofessor.

Am besten habe ihm das Richteramt gefallen. Gerne führte er Augenscheine durch, etwa bei ­einem Nachbarschaftsstreit ­wegen des Geschreis von zwei Papageien. Spühler bedauert, dass die Gerichte heute solche Sachverhaltsabklärungen seltener als früher durchführen, obwohl der Erkenntnisgewinn gross sei.

Vor Kritik an ehemaligen ­Arbeitskollegen scheut sich der ehemalige Richter der SVP nicht, zum Teil nennt er sie sogar namentlich – etwa den ehemaligen Winterthurer Stadtpräsidenten Urs Widmer. Dieser habe angeblich versucht, Spühlers Wahl an die Universität zu verhindern. Seine ZPO-Übungen an der Uni seien dann als «Highlights» weitherum bekannt gewesen.

An den Jus-Studentinnen und Studenten lässt Spühler kein ­gutes Haar. Es gebe zu viele und vor allem zu viele Mittelmässige. Und junge Frauen würden die Universität überschwemmen, verschwänden aber teilweise rasch wieder, nachdem sie die ­Infrastruktur und die ­öffentlichen Finanzen belastet hätten.

Ludwig A. Minelli, 91, Rechtsanwalt in Maur ZH, bezeich­nete in der Zeitschrift «Mensch und Recht» den deutschen ­Bundestag als «Klatschbude». Zu diesem Ergebnis kam er nach akribischer Auszählung des Klatschverhaltens der Abge­ordneten an der Sitzung vom 10. April. Die Sitzung dauerte von 13 bis 19.40 Uhr. In diesen «exakt 400 Minuten» zählte Minelli im Protokoll 328 Mal «Beifall». Statistisch hatte der Rat somit alle 73 Sekunden geklatscht.

Der Anwalt fragt sich, ob die Parlamentarier im Auftrag ihrer Wähler klatschen oder sich eher als Publikum einer Veranstaltung betrachten. Denn «Tätigkeiten wie Murren oder Beifall spenden» gehören eher zur Auf­gabe eines Publikums.

Immerhin: Minelli sieht Licht am Horizont. Denn nach einem Urteil des Bundesverfassungs­gerichts von Ende Juli ist klar, dass der Bundestag bei den nächsten Wahlen die Zahl seiner Mitglieder von 733 auf 630 re­du­zieren muss – so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht. ­Minelli erwartet nach der Reduktion der Zahl der Abge­ordneten auch eine Entlastung der Protokollführer bezüglich des Vermerks «Beifall».