Die Frage, die plädoyer den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Deutschschweiz stellte, war einfach: Wie schnitten die Jus-Studenten im Bachelorstudium an den Prüfungen des Frühjahrssemesters 2014 ab?
Bei der Universität Zürich finden sich die Antworten im Internet. Aus der publizierten Statistik geht detailliert hervor, dass in der ersten Assessmentstufe im Bachelorstudium 726 Studenten die Prüfung «Öffentliches Recht I» ablegten. 265 bestanden die Prüfung nicht. Das entspricht einer Durchfallquote von 37 Prozent. Im Fach «Privatrecht I» sind es 40 Prozent, im «Strafrecht I» 46 Prozent, die durchfielen. Die mit Abstand schwersten Prüfungen mussten die Jus-Studenten offenbar im «Öffentlichen Recht II» und «Strafrecht II & Kriminologie» ablegen: 48 Prozent respektive 49 Prozent bestanden hier nicht. Der Notendurchschnitt liegt bei allen Fächern ungefähr bei einer 4.
Bessere Prüfungen in frei gewählten Fächern
Zum Vergleich: In den Wahlmodulen liegen die Durchfallquoten deutlich tiefer: bei der Rechtssoziologie etwa bei 8 Prozent, bei der Rechtsphilosophie bei 12 Prozent. Ausnahme von der Regel ist unter anderem das Fach «Rechtstheorie»: Hier fielen von 19 Kandidaten 7 durch.
Etwas weniger detailliert informiert die Uni Basel. Gemäss der per Internet zugänglichen Statistik vom Juni 2014 nahmen an der Prüfung im «Privatrecht AT» 217 Studenten teil, 91 von ihnen (42 Prozent) bestanden nicht. Im «Öffentlichen Recht» fielen 39 Prozent durch, im «Strafrecht AT» 32 Prozent und in «Rechtsgeschichte» 30 Prozent.
Für die Universität Luzern gab Bea Schuler, Öffentlichkeitsbeauftragte der rechtswissenschaftlichen Fakultät, Auskunft. Aufgrund von «diversen Erfahrungen» sei die Universität zurückhaltend bei der Herausgabe solcher Statistiken. Deshalb informierte sie einzig über die Zahlen der Erstjahresprüfungen «Staatsrecht I und II», «Strafrecht I und II» sowie «ZGB I und II».
Bei «Strafrecht I und II» betrug die Durchfallquote in Luzern 29 Prozent. In den Fächern mit Passerellen-Auflage lag die Durchfallquote bei «ZGB I und II» bei 43 Prozent und im «Strafrecht I und II» bei 35 Prozent.
Bei der Universität Freiburg will Mediensprecherin Maria Christoffel einzig die Quoten der einzelnen Jahrgänge nennen, denn «einzelne Fächer zu analysieren könnte zu Fehlschlüssen führen». Im ersten Studienjahr liege die Erfolgsquote bei 60 Prozent, im zweiten bei zirka 70 Prozent und im dritten bei 75 Prozent.
An der Universität Bern sagt Sabine Senn, die für die Qualitätssicherung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zuständig ist: «Die Daten zu den Durchfallquoten der Jus-Studierenden werden an unserer Fakultät lediglich für die interne Information aufbereitet. Diese Zahlen sind nicht öffentlich.»
Studiengänge angeblich kaum “direkt vergleichbar”
Während sich Senn nicht befugt fühlt, die Daten herauszugeben, stellt sich Jürg Roggenbauch, Mediensprecher der Hochschule St. Gallen, auf den Standpunkt, er sei dazu nicht gezwungen: «Es ist seit jeher Praxis der HSG, über ihre Tätigkeit von sich aus zu informieren, soweit diese von breitem Interesse ist.» Das seit einigen Monaten geltende Öffentlichkeitsgesetz des Kantons St. Gallen sehe in Artikel 4 Absatz 1 genau dies vor. Aus Sicht der Hochschule sei die von plädoyer angefragte Information «weder von allgemeinem öffentlichem Interesse noch für die breite Meinungsbildung von Bedeutung».
Roggenbauch nennt auch noch den wohl entscheidenden Grund für die höchst diskrete Informationspolitik der St. Galler Hochschule: «Grundsätzlich scheint uns eine direkte Vergleichbarkeit von juristischen Studiengängen an verschiedenen Universitäten nur sehr bedingt möglich.»