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Die Schweiz muss als Vertragsstaat des Uno-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung alle vier Jahre dem Uno-Ausschuss gegen Folter Bericht erstatten. Den letzten Bericht veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2019. Überprüft wird er erst diesen Sommer.
Im Vorfeld dieser Prüfung veröffentlichte die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz Mitte Juni einen Alternativbericht. Der Plattform gehören über hundert NGOs an – darunter die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Pro Mente Sana sowie die Vereine Asylex und Humanrights.ch.
Im Alternativbericht werden «erhebliche Probleme in den Bereichen Haft, Asyl und Polizeigewalt» angesprochen. Es fehle vor allem an unabhängigen kantonalen Stellen, die befugt sind, Beschwerden zu bearbeiten. Auch im Asylbereich habe sich die Menschenrechtslage seit Veröffentlichung des letzten Berichts nicht verbessert, dies vor allem im Zusammenhang mit sogenannten Dublin-Rückführungen.
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