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Plädoyer 05/2014
22.09.2014
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte am 8. Juli die Schweiz (Urteil 43730/07). In einem Fall einer internationalen Kindesentführung verletzte das Bundesgericht den Anspruch auf ein faires Verfahren (5A_401/ 2007). Das kantonale Gericht hatte in einer falschen Rechtsmittelbelehrung 30 Tage zum Weiterzug eingeräumt. Richtig wären 10 Tage gewesen. Das Bundesgericht wies die Eingabe wegen Verspätung ab. Auch ein Laie müsse die Fristen kennen. Die plädoyer-Jury kürte den Entscheid zum Fehlurteil des Jahres 2007 (plädoyer 1/08). In der Jury sassen: Professorin Brigitte Tag sowie ihre Kollegen Ernst Kramer und Paul Richli.
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