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Plädoyer 03/2019
27.05.2019
Betreibungsbegehren kann man seit 2007 elektronisch einreichen. Das wurde im letzten Jahr bereits von 400 Gläubigern benutzt, so Urs Paul Holenstein vom Bundesamt für Justiz. Zwei Drittel der elektronischen Betreibungen werden von Steuerämtern und Krankenkassen angehoben. Der Bundesrat will dafür sorgen, dass die Zahl der elektronischen Eingaben steigt. Wer als Unternehmen oder Verwaltungseinheit ein Betreibungsbegehren nicht elektronisch über den eSchKG-Verbund einreicht, soll dem Betreibungsamt künftig eine Strafgebühr von 5 Franken bezahlen. «Entschieden ist aber noch nichts», sagt Holenstein.
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