Seit Anfang Juli können Schuldner vom Betreibungsamt verlangen, dass es während der Dauer einer Lohnpfändung die Bezahlung der laufenden Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernimmt. Für diesen Zusatzaufwand darf das Betreibungsamt keine Gebühren verlangen. Wenn der Schuldner seine laufenden Gesundheitskosten bisher nicht bezahlt hat, soll ihm diese Neuerung ermöglichen, sie aus der pfändbaren Quote zu bezahlen. So kann er eine spätere Betreibung wegen nicht bezahlter Krankenkassenprämien vermeiden.