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Der Bundesrat hat im August Gesetzesbestimmungen verabschiedet, mit denen er das Betreibungswesen modernisieren will. Neu sollen die Betreibungs- und Konkursämter Urkunden mit Zustimmung der Betroffenen elektronisch zustellen können – Zahlungsbefehle, sofern ein analoger Zustellungsversuch scheiterte. Die Versteigerung beweglicher Vermögenswerte über Internetplattformen wird gesetzlich geregelt.
Und die Ämter müssen künftig auf dem Betreibungsregisterauszug vermerken, ob die Person im Einwohnerverzeichnis eingetragen ist. Zudem werden Barzahlungen an das Betreibungsamt auf 100'000 Franken beschränkt. Die Vorlage muss noch durchs Parlament. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sie einstimmig angenommen und beschlossen, Gesetzesgrundlagen für eine landesweite Betreibungsregisterauskunft zu schaffen.
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