Der Bundesrat hat im August Gesetzesbestimmungen ­verabschiedet, mit denen er das Betreibungs­wesen modernisieren will. Neu sollen die Betreibungs- und Konkursämter Urkunden mit Zustimmung der Betroffenen elektronisch zustellen können – Zahlungsbefehle, sofern ein ana­loger Zustellungsversuch scheiterte. Die  Versteigerung beweglicher Vermögenswerte über Internetplattformen wird gesetzlich geregelt.

Und die Ämter müssen ­künftig auf dem ­Betreibungsregisterauszug vermerken, ob die Person im Einwohnerverzeichnis ein­getragen ist. Zudem werden Barzahlungen an das Betreibungsamt auf 100'000 Franken beschränkt. Die Vorlage muss noch durchs Parlament. Die Rechtskommission des Nationalrats hat sie einstimmig an­genommen und beschlossen, Gesetzesgrund­lagen für eine landesweite ­Betreibungsregisterauskunft zu schaffen.