«Die Richter entscheiden teils über viele Lebensjahre eines Menschen, den sie nur wenige Stunden gesehen haben. Das Urteil wird oft am selben Tag verkündet. Dies kann nicht nur zu vorschnellen Entscheidungen, sondern auch bei Betroffenen zu weniger Akzeptanz des Urteils führen.»
Angela Agostino, Anwältin, Zürich
«Eine rechtsstaatliche Beweiserhebung findet zwingend vor Gericht statt. Ohne Unmittelbarkeit vor Gericht ist eine Justizkontrolle durch die Öffentlichkeit unmöglich und daher nichts anderes als eine von der Europäischen Menschenrechtskonvention verpönte Kabinettsjustiz.»
Andreas Noll, Anwalt, Basel
«Die Beweise werden hauptsächlich im Vorverfahren erhoben, wo zwischen Beschuldigten und Staatsanwaltschaft keine Waffengleichheit besteht. Es braucht deshalb mehr Unmittelbarkeit im Hauptverfahren, vor allem, wenn es um Befragungen geht.»
Susanne Winzenried, Anwältin, Bern
«Ich plädiere vehement für einen Ausbau des Unmittelbarkeitsprinzips. Das Gericht sollte Beweisanträge der Verteidigung auf Befragung von Zeugen oder Auskunftspersonen in der Hauptverhandlung nur dann abweisen dürfen, wenn sie offensichtlich nicht relevant sind.»
Konrad Jeker, Anwalt, Solothurn
«Reine Aktenprozesse der ersten und zweiten Instanz erfüllen die Anforderungen eines fairen Strafprozesses nicht. Es sollte den Gerichten nicht möglich sein, auf eigene Beweiserhebungen zu verzichten.»
Anina Hofer, Anwältin, Basel
«Strafrechtliche Urteile haben für die Betroffenen einschneidende Folgen. Das Beweisfundament sollte daher dem Gericht möglichst umfassend dargelegt werden.»
Amr Abdelaziz, Anwalt, Zürich