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Mit der Einführung des Bürgerrechtsgesetzes wurde 2018 das ordentliche Einbürgerungsverfahren in der Schweiz vereinheitlicht. Trotzdem gibt es noch immer grosse Unterschiede im kantonalen Recht. Die Masterarbeit gibt einen umfassenden Überblick. Zum Beispiel: Wer sich in Lachen SZ einbürgern lässt, zahlt 3300 Franken an Gebühren. In Genf sind es 2000 Franken weniger.
In einigen Kantonen ist das Verfahren höchst kompliziert. Im Kanton Zug etwa wird das Einbürgerungsgesuch in einem Hin und Her zwischen Kanton, Gemeinde und Bund drei Mal geprüft. Einfacher ist es in Genf: Hier entscheidet allein der Regierungsrat. Hilfreich ist die Vergleichstabelle, die die Einbürgerungsvoraussetzungen in Kantonen zusammenfasst, die über das Bundesrecht hinausgehen.
Bewertung: Guter Überblick über das ordentliche Einbürgerungsverfahren.
Elias Studer
Die ordentliche Einbürgerung in den Kantonen
Schulthess, Zürich 2023, 136 Seiten, Fr. 89.–
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