Zeitgleich mit der eidgenössischen StPO trat am 1. Januar 2011 auch die JStPO in Kraft, die als lex specialis zur StPO konzipiert ist. Wo die JStPO keine Regelung kennt, gilt die StPO direkt oder analog. Die JStPO nahm frühere kantonale Regelungen auf, betrat teilweise Neuland und bewegt sich im Rahmen verfassungs- und menschenrechtlicher Vorgaben. 

Der konzise und praxisnahe Kommentar des Zürcher Pro­fessors Daniel Jositsch und des leitenden Oberjugendanwalts des Kantons Zürich, Marcel ­Riesen-Kupper, erscheint bereits in der zweiten Auflage und verarbeitet die seit 2011 ergangene Rechtsprechung zum neuen ­Gesetz. Er ergänzt weiterhin den Praxiskommentar von Schmid/Jositsch – was in Anbetracht der gesetzlichen Konzeption sinnvoll ist. 

Bewertung: Wer mit Jugendstrafrecht zu tun hat, kommt um dieses Werk nicht umhin.

Jugendstrafprozess
Daniel Jositsch, Marcel Riesen-Kupper 
Schweizerische Jugend­strafprozessordnung, Kommentar, 2. Auflage
Dike, Zürich/St. Gallen 2018, 
199 Seiten, Fr. 78.–