Inhalt
Altbundesrichter Hans Mathys setzt sich seit Jahren für eine standardisierte und nachvollziehbare Strafzumessung ein. Nun legt er seine Auffassung gut redigiert in Buchform dar. Die bundesgerichtlichen Anforderungen an die Begründungsdichte für die Strafzumessung stiegen in den letzten Jahren augenfällig. Die Strafurteile sind sorgfältiger gegliedert und eingehender begründet. Dies gibt der Strafzumessung einen rationalen Anstrich. Das richterliche Einzelfallermessen, das früher teilweise beinahe willkürlich anmutete, scheint domestiziert zu sein.
Wie weit dieser formale Paradigmenwechsel auch inhaltliche Auswirkungen zeitigt oder nicht bloss das nach wie vor beträchtliche richterliche Ermessen rechtlich legitimiert, ist empirisch ungeklärt.
Bewertung: Ein unabdingbares Werk für alle Strafrechtler.
Hans Mathys
Leitfaden Strafzumessung
Helbing Lichtenhahn, Basel 2016, 170 Seiten, Fr. 58.–
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden