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Plädoyer 06/2019
02.12.2019
Stephan Bernard
Der Altbundesrichter legt seinen 2016 veröffentlichten Leitfaden in zweiter Auflage vor. Er berücksichtigt Änderungen im Sanktionenrecht und die neuste Rechtsprechung. Die bundesgerichtlichen Anforderungen an die Begründungsdichte der Strafzumessung stiegen in den letzten Jahren markant. Dies gibt der Strafzumessung einen rationalen Anstrich. Das richterliche Einzelfallermessen, welches früher oft geradezu willkürlich daherkam, scheint auf den erst...
Der Altbundesrichter legt seinen 2016 veröffentlichten Leitfaden in zweiter Auflage vor. Er berücksichtigt Änderungen im Sanktionenrecht und die neuste Rechtsprechung. Die bundesgerichtlichen Anforderungen an die Begründungsdichte der Strafzumessung stiegen in den letzten Jahren markant. Dies gibt der Strafzumessung einen rationalen Anstrich. Das richterliche Einzelfallermessen, welches früher oft geradezu willkürlich daherkam, scheint auf den ersten Blick limitiert.
Skeptiker monieren allerdings, dieser redaktionelle Paradigmenwechsel legitimiere primär das richterliche Ermessen und zeige weit weniger inhaltliche Auswirkungen, als dies den Anschein mache. Unabhängig von diesem Vorbehalt hat sich der Leitfaden als häufig zitiertes Werk der Rechtsprechung etabliert.
Bewertung: Für Strafrechtler unabdingbar.
Strafrecht
Hans Mathys
Leitfaden Strafzumessung,
2. Auflage
Helbing, Basel 2019, 264 Seiten, Fr. 78.–