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Die Luzerner Habilitation präsentiert spannende und klärende Gedanken, die in allen Rechtsmittelverfahren relevant sind. Die Anwaltschaft auf Klägerseite wird von den Ausführungen weniger profitieren können als die Vertreter der beklagten Parteien oder die Richter.
Der Berner Oberrichter und frühere Bundesgerichtsschreiber Hurni legt dar, dass alle Rechtsmittel einschliesslich Berufung nach der Konzeption der Zivilprozessordnung nur Mittel der Urteilskontrolle sind und keine Fortsetzung des Prozesses auf der oberen Instanz. Damit einher geht ein restriktives Novenrecht. Die Prüfung erfolgt entlang der zulässigen Rügen und gestützt auf den Entscheid der Vorinstanz als eigentlicher Gegenpartei und beschränkt sich auf eine blosse Fehlerkontrolle.
Bewertung: Eine Pflichtlektüre für Anwälte und Richter.
Zivilprozessrecht
Christoph Hurni
Zum Rechtsmittelgegenstand im Schweizerischen Zivilprozessrecht
Stämpfli, Bern 2018,
286 Seiten, Fr. 112.–
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