Inhalt
In Bezug auf das Summarverfahren bestehen unterschiedliche kantonale Praktiken. Die zentrale Frage ist, ob es im Ermessen der Gerichte liegen soll, die Eventualmaxime und damit den Zeitpunkt des Aktenschlusses festzulegen. Soll den Gerichten die Möglichkeit offenstehen, einen zweiten Schriftenwechsel anzuordnen? Der Autor der Dissertation setzt sich zunächst mit der kantonalen Gerichtspraxis, der Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie mit der Lehre auseinander. Nach einer klassischen Auslegungsmethode folgert der Autor, der Aktenschluss trete im summarischen Verfahren immer nach der Stellungnahme des Gesuchgegners ein. Die Zulässigkeit von neuen Tatsachen und Beweismitteln richte sich nach dem Novenrecht. Dies in Abkehr zur Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Bewertung: Eine lesenswerte Untersuchung zum Summarverfahren.
Benjamin Domenig
Aktenschluss, Noven- und Replikrecht im summarischen Verfahren der Schweizerischen Zivilprozessordnung
Dike, Zürich/St. Gallen 2022,
235 Seiten, Fr. 82.–
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden