Das Bundesgericht erledigte die Arbeit auch im letzten Jahr effizient:  Die durchschnittliche Prozessdauer stieg zwar leicht. Sie betrug aber immer noch 132 Tage. Von den total 7878 erledigten Fällen waren 16,3 Prozent für die Beschwerdeführer mindestens zum Teil erfolgreich: 14,1 Prozent wurden gutgeheissen, der Rest an die Vorinstanz zur Neu­beurteilung zurückgewiesen. Am erfolgreichsten waren öffentlichrechtliche Streitigkeiten (18,1 Prozent), gefolgt von Zivilsachen und SchKG-Beschwerden (14,2 Prozent). 13,6 Prozent der Beschwerden hiessen die Bundesrichter im Bereich des Strafrechts gut. Dies geht aus dem Jahresbericht des Bundesgerichts hervor.

Die Erfolgsquote der Beschwerdeführer ist somit im letzten Jahr leicht gestiegen: Sie betrug in den Jahren vorher 15 Prozent (2012), 15,4 Prozent (2011), 16,1 Prozent (2010) und 15,4 Prozent (2009).

Die Zahl der öffentlichen Beratungen der Abteilungen am Bundesgericht war wiederum gering: Sie lag letztes Jahr bei insgesamt 47 (2 in Strafsachen, 8 in Zivilprozessen und 37 in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten).

Aus dem Jahresbericht geht auch hervor: Der Aufwand für ­unentgeltliche Rechtspflege ist am Bundesgericht gering: Er betrug 755 030 Franken. Das sind 0,8  Prozent des Gesamtaufwands von rund 91 Millionen Franken. Zum Vergleich: Die EDV kostete 2 Millionen Franken.

Im letzten Jahr war die Zahl der Verurteilungen der Schweiz durch den EGMR in Strassburg auf einen Höchstwert angestiegen. Er hatte zwölf Fälle zu beurteilen, bei denen das Bundesgericht letzte Instanz war, eine Beschwerde betraf das Bundesverwaltungsgericht. In neun davon stellten die Strassburger Richter eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest.