Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung droht bei nicht rechtzeitiger Ausreise die Administrativhaft. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) spricht von Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Die Folge ist für die Betroffenen dieselbe. Sie werden nicht wegen einer Straftat eingesperrt, sondern um ihre Ausschaffung zu erwirken. Das Bundesgericht entschied daher: «Das Vollzugsregime hat diesem Zweck entsprechend freier als in der Unter­suchungshaft oder im Strafvollz...