Die Massnahmen während der Corona-Pandemie, der Milliardenrettungsschirm für den Energiekonzern Axpo und die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS: Drei Mal machte der Bundesrat in den letzten vier Jahren von Notrecht Gebrauch – so oft, dass man fast schon von einem «Gewöhnungseffekt» sprechen könne, meint der Zürcher Staatsrechts­professor Andreas Glaser.

Notrecht bedeutet: Regierung oder Parlament übergehen in Ausnahmesi...