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Der Bundesrat macht klar: «Jeder Mensch verdient eine zweite Chance.» Und: «Die Ärmsten der Armen brauchen eine Perspektive.» Anfang März publizierte er seinen Bericht mit Vorschlägen für ein Sanierungsverfahren für Privatpersonen. Dies mit gutem Grund: Beinahe in ganz Europa und in den USA können sich Privatpersonen von Schulden befreien. In der Schweiz fehlt diese Möglichkeit bis jetzt: Hier müssen Überschuldete ihren Gläubigern in einem Nachlassverfahren eine minimale Dividende schmackhaft machen (Artikel 333 ff. SchKG). Und bei einem Privatkonkurs haben sie mehrere Tausend Franken für das Verfahren zu bezahlen. Beides sei unrealistisch für «die Ärmsten der Armen».
Der Bundesrat macht zwei Vorschläge: Sanierungsfähige Schuldner mit regelmässigem Einkommen können ihren aussergerichtlichen Nachlassvertrag vom Gericht verbindlich erklären lassen. Und für die hoffnungslos Verschuldeten gibt es ein Abschöpfungsverfahren mit anschliessender Restschuldbefreiung. Vorbild ist dabei das österreichische «Schuldenregulierungsverfahren».
Der Bundesrat wartet nun auf einen Auftrag des Parlaments, um verschiedene Varianten zu prüfen und eine Vorlage auszuarbeiten.
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