Inhalt
23.03.2024
Mit einer Revision des Bundesgerichtsgesetzes wollte der Bundesrat das Bundesgericht entlasten. Die Vorschläge fanden 2018 keine Mehrheit im Parlament. In einem Postulat beauftragte FDP-Ständerat Andrea Caroni den Bundesrat, zu prüfen, wie die Belastung des Bundesgerichts reduziert und der Rechtsschutz optimiert werden können.
Am 24. Januar erschien der Bericht. Darin legt der Bundesrat dar, welche Reformvorschläge er weiterhin für sinnvoll hält. Er spricht von einer «kleinen BGG-Revision» mit «Änderungen redaktioneller, rechtstechnischer oder organisationsrechtlicher Natur». So sollen etwa Opfer von Strafsachen über Entscheide informiert werden, auch wenn sie vor Bundesgericht nicht als Partei beteiligt sind.
Neu soll auch die aufschiebende Wirkung in Strafsachen von Amtes wegen auf den Landesverweis ausgedehnt werden. Andere Änderungen betreffen den Abteilungsvorsitz oder die Gerichtsbesetzung. Der Bundesrat beauftragt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung einer Vorlage.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden