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Ende Mai hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, mit dem er die Geldwäscherei verstärkt bekämpfen will. Neu soll ein Transparenzregister Auskunft über die wirtschaftlich berechtigten Personen an Unternehmen geben. Neben hiesigen Firmen müssen sich auch juristische Personen mit Sitz im Ausland ins Register eintragen lassen, wenn sie einen engen Bezug zur Schweiz haben, etwa als Eigentümerin eines Grundstücks.
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff erhalten die Behörden, etwa Polizei oder Staatsanwaltschaften sowie die Banken. Geführt wird es vom Bundesamt für Justiz. Eine beim Finanzdepartement angesiedelte Kontrollstelle soll die Einträge «risikobasiert» überprüfen. Diese Stelle kann Unternehmen mit Bussen bis zu einer halben Million Franken bestrafen, wenn sie gegen die Meldepflichten verstossen.
Zudem werden Anwälten, Notaren und Treuhändern Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz auferlegt, wenn sie für ihre Klienten Unternehmen gründen oder Immobilien kaufen. Die Sorgfaltspflichten gelten neu auch immer, wenn ein Liegenschaftskauf mit Bargeld abgewickelt wird.
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