Das Letzte: Probleme mit der Buchhaltung
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Plädoyer 06/2014
17.11.2014
Gian Andrea Schmid
Juristerei ist eine Geisteswissenschaft - mit Geld tun sich Gerichte deshalb wohl eher schwer. Die neue Zivilprozessordnung stellt die Administration der Gerichte jedenfalls vor neue Probleme. Der Kanton Zürich beispielsweise hat noch wenig Erfahrung mit Kostenvorschüssen. Das geht aus einem Bundesgerichtsentscheid vom 18. August hervor (6B_411/2014). Das Urteil ist sehr kurz. Das Gericht hiess eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Zürcher Obergerichts in wenigen S&au...
Juristerei ist eine Geisteswissenschaft - mit Geld tun sich Gerichte deshalb wohl eher schwer. Die neue Zivilprozessordnung stellt die Administration der Gerichte jedenfalls vor neue Probleme. Der Kanton Zürich beispielsweise hat noch wenig Erfahrung mit Kostenvorschüssen. Das geht aus einem Bundesgerichtsentscheid vom 18. August hervor (6B_411/2014). Das Urteil ist sehr kurz. Das Gericht hiess eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Zürcher Obergerichts in wenigen Sätzen gut. Das Obergericht war auf ein Rechtsmittel nicht eingetreten, weil der Beschwerdeführer angeblich den Vorschuss nicht bezahlt hatte.
Es handelte sich aber um einen Buchungsfehler. Das bemerkte das Obergericht erst im bundesgerichtlichen Verfahren. Andrea Schmidheiny, Kommunikationsbeauftragte des Obergerichts des Kantons Zürich, erklärt den Faux-pas: Der Beschwerdeführer habe auf seinem Einzahlungsschein die Verfahrensnummer des staatsanwaltschaftlichen statt des obergerichtlichen Verfahrens angegeben und keinen Vermerk «Kaution» angebracht. Wer weiss, vielleicht wollte der Beschwerdeführer ja eine Spende überweisen.
Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte seine Mühe mit der Verbuchung von Kostenvorschüssen. Rocco Maglio, Kommunikationsbeauftragter des Bundesverwaltungsgerichts, kennt heute den Grund dafür: «Die eingegangenen Kostenvorschüsse wurden nach abgeschlossenem Verfahren weder zugunsten des Bundesverwaltungsgerichts in die Erfolgsrechnung eingebucht noch bei Gutheissung der Beschwerde den Parteien zurückerstattet.» Laut Maglio handelt es sich aber «um weniger als zwei Prozent der abgeschlossenen Fälle». Betroffen seien nämlich nur 908 von insgesamt 58 528 Verfahren.
Der Kanton Bern kennt das Problem der falschen Verbuchung von Vorschüssen nicht. Er hat ein Problem mit physischem Geld. Immer wieder wird von der Polizei beschlagnahmtes Geld gestohlen: In einem Fall waren es 120 000 Euro – also fast 150 000 Franken. Sie wurden aus dem Tresorraum der Kantonspolizei Bern entwendet. Zu diesem Raum haben nur wenige Polizisten Zugang. Trotzdem verliefen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Sand. Die Strafuntersuchung wurde im Juni eingestellt. Die Rückerstattung des Betrags stellt laut der Medienstelle der Kantonspolizei eine «ausserordentliche Ausgabe» dar. Es ist nicht die einzige. Es kam laut Medienstelle offenbar immer wieder vor, «dass Objekte im Tresorraum nicht mehr aufgefunden wurden». Und in den letzten drei Jahren fehlten zusätzlich Gelder in der Höhe von 12 000 Franken.
plädoyer wollte wissen: Was unternimmt die Kantonspolizei Bern, um solche Diebstähle in Zukunft zu verhindern? Corinne Müller, Leiterin der Medienstelle der Kantonspolizei Bern: «Aus sicherheitstechnischen Gründen will ich dazu keine näheren Angaben machen.»
Das ist kriminalistisch clever. Der Dieb könnte ja unter den plädoyer-Lesern zu finden sein.